Beauftragung der Arbeitsgruppe "Zuständigkeiten im Arbeitsschutz" |
Moderator/Teamleiter: |
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Vertreter des Managements Fachkraft für Arbeitssicherheit (potenzieller) AMS-Beauftragter ... |
Gruppenmitglieder: |
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Vertreter des oberen Managements |
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ein Vertreter des mittleren Managements |
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ein Teamleiter |
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Fachkraft für Arbeitssicherheit |
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potenzieller AMS-Beauftragter |
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Vertreter des Betriebsrats |
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externer Berater |
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Aufgabenstellung: |
Klären und Festlegen der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz |
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Ermittlung der für das Unternehmen relevanten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz sowie anderer Anforderungen. Hierfür sind die für das Unternehmen gültigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, internen Vorgaben sowie ggf. speziellen Anforderungen von Kunden, Partnern, Versicherungen etc. auszuwerten. |
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Festlegung eines Verfahrens für die regelmäßige Aktualisierung der für das Unternehmen relevanten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz (die DIN ISO 45.001 verwendet hierfür die Bezeichnung "aufrechterhalten"). Hier ist festzulegen, wie und wer Veränderungen bei den für das Unternehmen gültigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, internen Vorgaben etc. ermittelt und den für die Umsetzung verantwortlichen Führungskräften zur Kenntnis gibt. Darüber hinaus ist die Regelung der Zuständigkeiten in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu integrieren. |
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Bestimmen der Akteure (Aufgaben- und Funktionsträger) im Arbeitsschutz, also Personen bzw. Personengruppen, die im Unternehmen Aufgaben für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit übernehmen. Die Akteure ergeben sich einerseits aus den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sowie andererseits aus dem Organigramm des Unternehmens. |
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Den Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz die zuständigen Personen (Aufgaben- und Funktionsträger) zuordnen. Hierfür empfiehlt sich die Erstellung einer Zuständigkeitsmatrix. |
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Zuständigkeitsmatrix bzw. die Zuständigkeiten mit den Akteuren (Aufgaben- und Funktionsträger) im Arbeitsschutz bzw. Vertretern dieser Akteursgruppen abstimmen. Dies kann durch die Einbeziehung von Vertretern der Akteursgruppen oder entsprechende Info-/Diskussions-Maßnahmen erfolgen. |
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Zuständigkeiten zuweisen Dies kann beispielsweise in Form einer Ergänzung der vorhandenen Aufgabenbeschreibungen (z. B. Stellen- oder Funktionsbeschreibungen) erfolgen. |
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Beschäftigte zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten. Beispielsweise durch eine ausdrückliche Verpflichtung aller Beschäftigten durch den Unternehmer bzw. die oberste Leitung. |
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Festlegung eines Verfahrens für die Anpassung der Zuständigkeiten bei Bedarf. Anpassung in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess integrieren. |
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Festlegung eines Verfahrens zur Sicherstellung der Wahrnehmung der Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz. |
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Vorgehensweise: |
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Arbeitsgruppe einweisen (Info zum Projekt "AMS-Einführung", Aufgabenstellung) Arbeitshilfe: Präsentationsfolien Einweisung der Arbeitsgruppe "Zuständigkeiten im Arbeitsschutz" |
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Einarbeitung in die Thematik Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Arbeitshilfe: |
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Zusammentragen der für das Unternehmen gültigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, internen Vorgaben sowie ggf. speziellen Anforderungen von Kunden, Partnern, Versicherungen etc. |
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Relevante "generelle" öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, Auflagen und interne Vorgaben zusammentragen und auflisten Arbeitshilfen:
- Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaft
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Relevante "spezielle" öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, interne Vorgaben sowie ggf. spezielle Anforderungen von Kunden, Partnern, Versicherungen etc. auswerten → Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz ableiten und auflisten Arbeitshilfen: |
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Verfahren für die regelmäßige Aktualisierung der für das Unternehmen relevanten Pflichten und Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz erarbeiten Arbeitshilfe: Handbuchvorlage/Musterhandbuch |
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Zwischenergebnisse abstimmen (in den regelmäßigen Abstimmungsgesprächen) |
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Bei Bedarf Unterstützung anfordern |
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Zuständigkeitsmatrix (Aufgaben- und Funktionsträger) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz definieren
- Personengruppen (Akteure) des Unternehmens zusammenstellen (z. B. Geschäftsführung, Betriebsrat, Betriebsleitung, Meister bzw. Gruppenleiter, Mitarbeiter, Auszubildende, Fremdfirmenmitarbeiter)
- die in den gültigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen geforderten Aufgaben- und Funktionsträger ermitteln
Arbeitshilfe: Checkliste Aufgaben- und Funktionstr... |