Zusammenfassung
Managementsysteme funktionieren (leben) nur, wenn sich jemand um den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung kümmert. Die Funktion des "Kümmerers" übernimmt bei einem Arbeitsschutz-Managementsystem der AMS-Beauftragte (auch Managementsystembeauftragter für das Arbeitsschutz-Managementsystem genannt). Diese Person wird von der Unternehmensleitung beauftragt. Sie ist zuständig für die Prozesse Einführung, Aufrechterhaltung, Reporting, regelmäßige Bewertung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutz-Managementsystems sowie die Steuerung der im AMS geregelten Arbeitsschutzprozesse unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzpolitik, -ziele und Festlegungen.
Die gängigen AMS-Standards (z. B. DIN ISO 45.001:2018) sehen die Benennung eines qualifizierten Managementsystembeauftragten für das Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) nicht mehr ausdrücklich, aber indirekt vor. Die Funktion eines AMS-Beauftragten kann auch ein Managementsystembeauftragter eines anderen Managementsystems (z. B. der QM-Beauftragte) übernehmen.
1 Warum ein AMS-Beauftragter?
Praktische Erfahrungen zeigen, dass ein Managementsystem kein Selbstläufer ist. Damit ein solches System in Gang kommt sowie angewendet, am Leben gehalten und die Wirksamkeit sichergestellt wird, bedarf es eines Kümmerers. Die oberste Leitung eines Unternehmens ist in aller Regel zeitlich nicht in der Lage, diese Aufgabe mit zu übernehmen. Die Konzepte fast aller Managementsysteme sehen deshalb die Funktion eines Managementsystembeauftragten vor, der direkt an die oberste Leitung des Unternehmens berichtet.
2 Funktion eines AMS-Beauftragten
Der AMS-Beauftragte ist der Systembeauftragte für das betriebliche Arbeitsschutz-Managementsystem und damit der Prozessverantwortliche für das AMS. Er ist der Geschäftsführung unmittelbar unterstellt.
Keine Zuständigkeit für fachliche Fragen des Arbeitsschutzes
Im Gegensatz zu den Arbeitsschutzexperten, wie z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, ist er nicht für fachliche Fragen des Arbeitsschutzes zuständig, sondern für die folgenden Prozesse:
- Einführung und Aufrechterhaltung eines AMS,
- Reporting,
- regelmäßige Bewertung und Weiterentwicklung des betrieblichen AMS,
- Koordination mit anderen Managementsystemen bzw. die Einbindung in ein integriertes Managementsystem.
Er arbeitet dabei v. a. mit den Führungskräften, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten sowie der Arbeitnehmervertretung eng zusammen.
3 Wer kann die Funktion eines AMS-Beauftragten übernehmen?
Die AMS-Standards legen nicht fest, wer die Funktion des AMS-Beauftragten in einem Unternehmen wahrnehmen soll. Dies hängt entscheidend von den betrieblichen Bedingungen ab. Für die Auswahl einer geeigneten Person sind v. a. eine hohe Akzeptanz bei der obersten Leitung und beim Management sowie Kompetenzen in den Bereichen Projektmanagement, Prozessgestaltung und -steuerung, Moderation und Coaching maßgebend.
Personalunion mit Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht sinnvoll
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte nur in Ausnahmefällen – z. B. in kleineren Betrieben – auch die Funktion des AMS-Beauftragten übernehmen. Erfahrungsgemäß gehen sonst fachliche Arbeitsschutzaspekte und der Arbeitsschutzalltag zulasten des "Managen" des AMS und das AMS wird zum Werkzeug der Arbeitsschutzexperten und nicht des Managements.
Praktiziert ein Unternehmen auch andere Managementsysteme, wie z. B. ein Qualitäts- oder Umwelt-Managementsystem oder ist dies beabsichtigt, sind die Aufgaben zusammenzuführen und an eine oder mehrere Personen (AMS-Beauftragte) mit der Verpflichtung einer intensiven Zusammenarbeit zu übertragen. Nur so lassen sich Synergien, insbesondere durch die einheitliche Grundstruktur der normorientierten Managementsysteme (die High-Level-Structure), nutzen und eine hohe Wirksamkeit der Managementsysteme erzielen.
4 Aufgaben
Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse des AMS-Beauftragten sind betriebsspezifisch festzulegen und zu dokumentieren (z. B. im AMS-Handbuch).
Die Aufgaben lassen sich aus der Normforderung 4.4 SGA-Managementsystem der DIN ISO 45.001 ableiten. Dort wird gefordert: "Die Organisation muss entsprechend den Anforderungen dieses Dokuments ein SGA-Managementsystem aufbauen, verwirklichen, aufrechterhalten und fortlaufend verbessern, einschließlich der benötigten Prozesse und ihrer Wechselwirkungen."
Wesentliche Aufgaben eines AMS-Beauftragten sind:
- Aufbau, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation;
- Koordination mit anderen Managementsystemen bzw. Einbindung in ein integriertes Managementsystem (Wechselbeziehungen);
- Beratung der Geschäftsführung, der Betriebsleiter, der Führungskräfte und der Beauftragten hinsichtlich der Anwendung des AMS;
- regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Festlegungen des AMS und erforderlichenfalls Veranlassen von Maßnahmen zu deren Umsetzung;
- Bereitstellung von AMS-Methoden und Unterstützung bei deren Anwendung (Information und Schulung);
- Regelung der Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten;
- die För...