1.1 Systeme
In Praxen und Krankenhäusern werden zur Narkose mit Inhalationsanästhetika Narkosegassysteme verwendet, die i. d. R. aus einem Hochdruck-, einem Niederdruck- und einem Absaugsystem bestehen (vgl. Abschn. 2 Nr. 9 TRGS 525).
Hochdrucksysteme umfassen i. d. R.:
- zentrale Gasversorgung für Sauerstoff, Lachgas, Druckluft,
- Zuleitungen zu Narkosegerät und sonstigen operativen Einrichtungen,
- Wandsteckdosen,
- Flaschensysteme direkt am Narkosegerät,
- gasführende Teile des Narkosegerätes bis hin zum Reduzierventil.
Niederdrucksysteme bestehen i. d. R. aus:
- Beatmungssystem,
- patientennahem Kreissystem mit Ventilsystemen,
- Verdampfer für volatile Narkosemittel,
- Messeinheiten, Kohlendioxid-Absorber usw.
Alle Räume, in denen mit Inhalationsanästhetika umgegangen wird, müssen erfasst werden. Dies gilt für: Aufwach- und Lagerräume sowie Operationssäle, Ambulanzen, Intensivstationen usw. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 und TRGS 402 durchgeführt, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten muss gewährleistet werden, Grenzwerte sind einzuhalten. Für Lachgas liegt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) (vgl. TRGS 900) bei 100 ml/m³ (ppm) bzw. 180 mg/m3. Für Desfluran, Isofluran und Sevofluran können zur Orientierung Grenzwerte aus anderen Ländern herangezogen werden (s. GESTIS Datenbank der DGUV: Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen).
1.2 Prüfung, Wartung, Instandsetzung
Neben der dauernden Überwachung des Patienten bezüglich Atmung, Blutdruck sowie Herzfrequenz während der Narkose, muss auch gewährleistet werden, dass das Narkosegerät bzw. Narkosegassystem zuverlässig arbeitet. Die Funktionsfähigkeit und v. a. die technische Dichtheit muss geprüft werden, absolute Dichtheit ist bei Gasen nicht zu erreichen.
Die TRGS 525 legt sicherheitstechnische Maßnahmen und ihre Überwachung fest (vgl. Abschn. 6.2). Die Wirksamkeit technischer Maßnahmen muss neben der regelmäßigen Wartung und Instandsetzung auch durch die regelmäßige Kontrolle des technischen Raumstatus gewährleistet werden. Narkosegeräte und Einrichtungen zur Versorgung mit medizinischen Gasen unterliegen der BetrSichV.
Die Erhebung des "Technischen Raumstatus" erfolgt in folgenden Schritten:
- Grundverunreinigung aller lachgasführenden Räume ermitteln;
- alle potenziellen Lachgas-Leckagepunkte überprüfen;
- Messprogramme einmal jährlich und vor jeder Kontrollmessung außerhalb des laufenden OP-Betriebs durchführen.
Leitungssysteme für Lachgas
- Mind. jährliche Überprüfung der Lachgas-Leitungssysteme sowie der Lachgas-Entnahmedosen im Ruhe- und Betriebszustand (täglich benutzte Entnahmedosen sollten vierteljährlich durch z. B. Gasspürgeräte überprüft werden; nicht mehr benutzte Entnahmedosen sollten dauerhaft dicht verschlossen werden). Ein Verzeichnis aller Lachgas-Entnahmedosen wird empfohlen.
- Mobile Lachgas-Versorgungssysteme sind gem. Angaben des Herstellers zu prüfen; falls Angaben fehlen, müssen Prüfintervalle im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
- Ergebnisse der Funktions- und Dichtheitsprüfungen müssen dokumentiert werden.
- Instandsetzung und Wartung dürfen nur von fachkundigen Personen (s. § 7 MPBetreibV) durchgeführt und dokumentiert werden.
Narkosegeräte
Humanmedizin:
- regelmäßige Überprüfung nach Medizinproduktegesetz (MPG);
- nach jeder Gerätereinigung und erneuten Bereitstellung bzw. vor jeder Narkose nach dem Wechsel des Patientensystems (manuell oder automatischer Selbsttest): Dichtheitsprüfung des Niederdrucksystems, Leckagerate darf nicht mehr als 150 ml pro Minute betragen (bei Systeminnendruck von 3 kPa).
Tiermedizin:
- vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzung sowie Wartung entsprechend Herstellerangaben; falls Angaben fehlen mind. 2-mal pro Jahr;
- geeignete Prüfverfahren für Dichtheitsprüfung festlegen.
Narkosegasabsaugungen (s. Abschn. 6.3 TRGS 525)
- vor Beginn jeder Narkose: Kontrolle der Funktionsfähigkeit;
- regelmäßige Sichtkontrolle der Absaugschläuche;
- regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit nach Angaben des Herstellers, mind. aber jährlich und Prüfung dokumentieren;
- nach Beendigung des OP-Betriebs müssen Absaugeinrichtungen aus dem Wandanschluss genommen werden, da sie durch ständigen Betrieb verstopfen können.