In Praxen und Krankenhäusern werden zur Narkose mit Inhalationsanästhetika Narkosegassysteme verwendet, die i. d. R. aus einem Hochdruck-, einem Niederdruck- und einem Absaugsystem bestehen (vgl. Abschn. 2 Nr. 9 TRGS 525).

Hochdrucksysteme umfassen i. d. R.:

  • zentrale Gasversorgung für Sauerstoff, Lachgas, Druckluft,
  • Zuleitungen zu Narkosegerät und sonstigen operativen Einrichtungen,
  • Wandsteckdosen,
  • Flaschensysteme direkt am Narkosegerät,
  • gasführende Teile des Narkosegerätes bis hin zum Reduzierventil.

Niederdrucksysteme bestehen i. d. R. aus:

  • Beatmungssystem,
  • patientennahem Kreissystem mit Ventilsystemen,
  • Verdampfer für volatile Narkosemittel,
  • Messeinheiten, Kohlendioxid-Absorber usw.

Alle Räume, in denen mit Inhalationsanästhetika umgegangen wird, müssen erfasst werden. Dies gilt für: Aufwach- und Lagerräume sowie Operationssäle, Ambulanzen, Intensivstationen usw. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 und TRGS 402 durchgeführt, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten muss gewährleistet werden, Grenzwerte sind einzuhalten. Für Lachgas liegt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) (vgl. TRGS 900) bei 100 ml/m³ (ppm) bzw. 180 mg/m3. Für Desfluran, Isofluran und Sevofluran können zur Orientierung Grenzwerte aus anderen Ländern herangezogen werden (s. GESTIS Datenbank der DGUV: Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen).

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