Zuständig für die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3831) und der darauf gestützten Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung ist
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in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Niedersachsen. |
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