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Anschlagmittel

Dipl.-Ing. Arne Gotzen
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Zusammenfassung

 
Begriff

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug (z. B. Kran) gehörende Lastaufnahmeeinrichtungen, die eine Verbindung zwischen dem zum Hebezeug gehörenden Tragmittel (z. B. Kranhaken) und der zu hebenden Last oder zwischen dem Tragmittel und einem nicht zum Hebezeug gehörenden Lastaufnahmemittel (z. B. Greifer) herstellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Praxisorientierte Informationen zum Thema Anschlagen von Lasten enthält die DGUV-I 209-013 "Anschläger". Spezielle Informationen zu einzelnen Arten von Anschlagmitteln enthalten:

  • DGUV-R 109-004 "Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien"
  • DGUV-R 109-005 "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen"
  • DGUV-R 109-006 "Gebrauch von Anschlag-Faserseilen"

1 Definition

Anschlagmittel sind z. B.:

  • Anschlagseile,
  • Anschlagketten,
  • Hebebänder und
  • Zubehörteile, z. B. Haken, Ösen, Verbindungs- und Verkürzungsglieder, Ösenhaken, Schäkel, Ringe, Ösenschrauben.

2 Sicheres Anschlagen von Lasten

Lasten müssen sicher angeschlagen werden. Dabei dürfen sich die Lasten, Lastaufnahme- sowie Anschlagmittel nicht unbeabsichtigt lösen oder verschieben. Die Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind entsprechend den zu handhabenden Lasten, den Greifpunkten, den Einhakvorrichtungen, den Witterungsbedingungen sowie der Art und Weise des Anschlagens auszuwählen. Bei der Benutzung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln müssen den Beschäftigten angemessene Informationen über deren Eigenschaften zur Verfügung stehen. Verbindungen von Anschlagmitteln sind deutlich zu kennzeichnen, sofern sie nach der Benutzung nicht getrennt werden.

3 Hinweise auf dem Anschlagmittel

Alle Anschlagmittel haben einen deutlich sichtbaren Hinweis (vgl. Abb. 1) auf die zulässige Tragfähigkeit und/oder sind ggf. mit einem Schild zu versehen, auf dem die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände angegeben ist.

Abb. 1: Beispiel: Kennzeichnung...

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