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Arbeiten mit Druckluft / 3.2 Lärm

Dipl.-Ing. Martin Köhler
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3.2.1 Lärm durch Kompressoren

Beim Betrieb von Kompressoren können Schalldruckpegel über 80 dB(A) auftreten. Wenn mehrere ungedämmte Kompressoren in einem Raum stehen, können auch erheblich höhere Schalldruckpegel auftreten. Um die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen zu reduzieren, sollten schallgeminderte Kompressoren verwendet werden. Oft wird Druckluft in kleinen Gewerbebetrieben benötigt, welche in bewohnten Gebäuden untergebracht sind. Hier sind nicht nur die Arbeitsschutzgesetze zu beachten, sondern auch das Immissionsschutzrecht. Daneben können Geräusche auch durch feste Körper übertragen werden (Körperschall). Auch dadurch können Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft entstehen. Um dies zu verhindern, sollte der Kompressor von der Umgebung entkoppelt aufgestellt werden.

Schallgedämmte Kompressoren können in Arbeitsplatznähe aufgestellt werden. Das vermeidet Kosten für lange Leitungen, separate Kompressorräume und reduziert den Druckabfall in den Druckluftleitungen.

An die Materialien einer Schalldämmung werden bestimmte Anforderungen gestellt:

  • nicht brennbar,
  • staubunempfindlich,
  • ölunempfindlich.

Zur Schalldämmung bei Kompressoren verwendet man daher in erster Linie Mineralwolle (Steinwolle oder Glasseide) und FCKW-freie, schwer entflammbare, selbstverlöschende Schaumstoffe, die in das Stahlblechgehäuse eingebunden werden.

Die Hersteller von Kompressoren sind verpflichtet, die Schalldruckpegel in der Maschinendokumentation anzugeben. Um die Geräuschemission einer Maschine zu beschreiben, sind v. a. die folgenden Kennwerte von Bedeutung, die die Geräuschabstrahlung unabhängig von den räumlichen Bedingungen und von Fremdgeräuschen beschreiben:

  • Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz Lp: Er ist ein Maß für den von der Maschine am zugehörigen Arbeitsplatz verursachten Schalldruckpegel, ohne die Rückwi...

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