Die Arbeitsplatzgrenzwerte werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe gem. § 20 GefStoffV nach den Kriterien der BekGS 901 "Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten" erarbeitet oder bewertet. Für Grenzwerte gibt es in der Gefahrstoffverordnung nur allgemeine Regelungen, die dann in entsprechenden TRGS konkretisiert werden (z. B. Luftgrenzwerte in der TRGS 900). Die TRGS (Technische Regeln Gefahrstoffe) werden mit der Zeit auf die neuen Begriffe umgestellt werden. In der aktuellen TRGS 900 wurde bereits einigen Stoffen ein AGW zugeordnet. Andere Stoffe, die in der alten TRGS 900 enthalten waren und noch keinen AGW haben, werden in eine sog. Bearbeitungsliste überführt. Der Unterausschuss III "Gefahrstoffbewertung" des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) des BMAS wird sich noch detaillierter mit diesen Stoffen befassen und entscheiden, ob ein gesundheitsbasierter Luftgrenzwert veröffentlicht wird. Für diese Stoffe können die alten MAK-Werte weiterhin als Richtschnur genutzt werden.

Welche Stoffe der AGS aktuell bearbeitet, zeigt die Bearbeitungsliste zu TRGS 900 und TRGS 910. Sie wird, ebenso wie Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900, unter www.baua.de veröffentlicht.

Die TRK-Werte (Synonym für den Gefahrstoffschutz beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen) entsprechen dagegen nicht mehr den neuen Anforderungen. Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe müssen vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erst noch aufgestellt werden.

Für krebserzeugende Stoffe, für die derzeit kein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) festgelegt werden kann, gelten sog. Risikowerte. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) legt diese stoffspezifischen Konzentrationen auf der Grundlage des Risikos, an Krebs zu erkranken, fest (Risikokonzept).

Informationen zu Arbeitsplatzgrenzwerten enthalten:

  • Datenbank GESTIS – Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen (englisch),
  • GESTIS-Stoffdatenbank mit Daten und Informationen zu gefährlichen Stoffen,
  • Gefahrstoffliste online,
  • aktuelle Grenzwerteliste des IFA,
  • TRGS 900,
  • Europäische Kommission, Begründungspapiere für Arbeitsplatzgrenzwerte (englisch).
 
Wichtig

Fehlende Grenzwerte

Seit mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 die MAK- und TRK-Werte zurückgezogen wurden, fehlen vielfach Grenzwerte zur Beurteilung der Gefährdung. Falls es für einen Stoff oder ein Gemisch keinen AGW gibt, kann deshalb auf alternative Grenzwerte zurückgegriffen werden, z. B. den DNEL (Derived No Effect Level). Während AGWs in wissenschaftlichen Gremien wie der DFG-Senatskommission oder dem Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) festgelegt werden, erfolgt die Ermittlung des DNEL durch Hersteller oder Importeur. Kritiker befürchten, dass derartige Grenzwerte eher das wirtschaftliche Interesse der Unternehmen im Blick haben als die Gesundheit der Beschäftigten.

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