Begriff

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit i. Allg. nicht zu erwarten sind (Angabe in mg/m3 oder ml/m3 (ppm)). Anders ausgedrückt ist der AGW die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffs (Gas, Dampf oder Schwebstoff) in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger Exposition i. Allg. die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Die Festlegung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgt also ausschließlich auf der Basis vorliegender arbeitsmedizinischer Erfahrungen und toxikologischer Erkenntnisse. Der Arbeitsplatzgrenzwert berücksichtigt sowohl die Aufnahme über die Haut (dermal) als auch über die Atemwege (inhalativ). Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Grenzwerte eingehalten werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend sind § 2 Abs. 8 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte".

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