Aus Unternehmenssicht ist die Haftungsfrage nicht delegierbar, weder von Inhabern noch von Führungskräften. Das Bewusstsein für Pflicht und Haftung wird wahrscheinlich gestärkt, wenn Führende im Arbeitsschutz mit externen Experten interagieren, da sie nicht so leicht der Illusion verfallen, das Thema delegieren zu können.

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