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Arbeitsschutz als interne oder externe Dienstleistung / 2 Arbeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit: Angestellt oder selbstständig?

Clemens Kemmer
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Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die Sache klar sein. Das feste Arbeitsverhältnis bietet offensichtlich mehr Sicherheit als die Selbständigkeit. Und wer vertritt Sicherheit als zentralen Wert des professionellen Selbstverständnisses, wenn nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Arbeits- und Tarifvertrag, Kranken- und Rentenversicherung und der Kündigungsschutz bieten den Angestellten ein hohes Maß sozialer Absicherung. Was aber viele Mitarbeitende verdrängen, sobald sie den Job aufgenommen haben, ist die Kündigungsklausel des Arbeitsvertrages. Und das Klumpenrisiko, dass nur ein Kunde bei ihnen kauft, nämlich ihr Arbeitgeber, ist den meisten gar nicht bewusst. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigt zwar die soziale Absicherung, es sinken mit der Zeit aber auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt – erst langsam und stetig, dann immer deutlicher. Wenn die Jahre in der Firma zweistellig werden, steigt das Gefühl der Abhängigkeit und damit auch das Spannungsverhältnis zur Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die von ihren Funktionsträgern Unabhängigkeit fordert. Womöglich ist die Selbstständigkeit doch eine Alternative?

2.1 Der Rohstoff der Selbstständigkeit ist Akquiseerfolg

Für sicherheitsorientierte Menschen sind Vertrieb, Markt und Wettbewerb mit ihren Unwägbarkeiten kein Selbstläufer. Es ist und bleibt eine fachliche und mentale Herausforderung, die man allerdings lernen und üben kann. Die Dienstleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, der Bedarf ist ebenso vorhanden, wie der Kundennutzen offensichtlich ist. Und wenn andere Wettbewerber es geschafft haben, Kunden zu gewinnen, dann ist das offensichtlich möglich. Die kontinuierliche Übung im Vertrieb und der Gewinnung weiterer Kunden ist der entscheidende Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Wie gehe ich am besten vor? Zunächst bringt eine sorgfäl...

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