Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
2.1 Arbeiten im Freien
2.1.1 Natürliche UV-Strahlung
In den letzten Jahren ist vermehrt in den Fokus gerückt, dass Menschen, die langjährig im Freien arbeiten, ein stark erhöhtes Risiko für beruflich bedingte Hautschäden haben, insbesondere
- Sonnenbrand, in der Folge verstärkte Hautalterung und
- Hautkrebs,
- phototoxische Reaktionen im Zusammenhang mit Hautkontakt zu bestimmten Pflanzensäften (z. B. Riesenbärenklau/Herkulesstaude).
Folgende Maßnahmen tragen dazu bei, Hautbelastungen zu verringern:
- Arbeit nach Möglichkeit so organisieren, dass starke Sonneneinstrahlung vermieden wird (z. B. verstärkt Tagesrandzeiten nutzen).
- Beschäftigten, die regelmäßig in der Sonne arbeiten, sollten körperbedeckende Bekleidung und geeignete Kopfbedeckungen zur Verfügung gestellt werden.
- Für nicht bedeckte Körperteile (Gesicht, Hände) muss der Arbeitgeber Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen (Lichtschutzfaktor mindestens 30–50).
- Bei längerfristigen Arbeiten (manuelle Wildkrautbekämpfung, Pflanzarbeiten) kann ein Sonnenschirm oder -zelt helfen.
- Bei der Beschaffung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sollte an UV-Schutz-Verglasungen gedacht werden.
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge natürliche UV-Strahlung (s. o.).
Der Arbeitgeber hat besondere Schutzpflichten gegenüber Menschen mit geringerer Selbstverantwortung, z. B. Jugendliche und Menschen mit Behinderung, die nicht selten in der Grünflächenpflege beschäftigt werden. Hier müssen Sonnenschutzmaßnahmen ggf. durch den Arbeitgeber umgesetzt werden.
2.1.2 Hohe Außentemperaturen
Arbeiten bei Hitze belastet den menschlichen Organismus auf vielfältige Weise. Die Arbeitsplanung und -gestaltung sollte darauf eingestellt werden, z. B.
- schwere körperliche Arbeiten zu kühleren Tageszeiten durchführen,
- Arbeit so einteilen, dass die Hitzeintervalle nicht zu lang sind, sondern regelmäßig Erholungs- und Entwärmungspausen (möglichst in kühlerer Umgebung) eingelegt werden können,
- Bereitstellung von Trink- oder Mineralwasser.
2.1.3 Niedrige Außentemperaturen, Unwetter
In Unternehmen, in denen Grünflächenpflege nicht der Hauptbetriebszweck ist, werden i. d. R. nur wenige Arbeiten im Winter durchgeführt (Ausnahme: Winterdienst!). Wenn bei kalten Außentemperaturen gearbeitet wird, müssen die entsprechende Arbeitsbekleidung (inkl. geeigneter Schuhe) vorhanden und beheizbare Pausenaufenthaltsorte zugänglich sein. Ggf. ist auch für eine geeignete Beleuchtung des Arbeitsbereiches zu sorgen.
Bei Sturm und Unwetter sollte die Arbeit eingestellt und Gebäude oder mindestens Fahrzeuginnenräume aufgesucht werden.
DGUV Information 214-049 Arbeitsschutz beim Straßenunterhaltungsdienst – ein Tag im Winterdienst
Diese DGUV Information beschreibt Risiken und Schutzmaßnahmen im Winterdienst. Sie bezieht sich zwar auf Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr. Die Inhalte lassen sich aber auch auf Tätigkeiten übertragen, die typischerweise bei der Außenflächenpflege auf privaten oder Betriebsgeländen vorgenommen werden.
2.2 Biologische Gefährdungen
Zwar bestehen in der Grünflächenpflege wegen des Kontaktes mit biologischen Arbeitsstoffen und Tieren vielerlei Infektions- und Verletzungsgefahren, von denen die meisten aber in der Praxis nicht relevant sind bzw. die bei normal gesunden Menschen ein nur sehr geringes Risiko darstellen.
Unterweisungsthema Infektionsschutz
Gerade weil manche Infektionen oder Verletzungen sehr selten sind, ist es wichtig, dass Beschäftigte in der Unterweisung darüber informiert werden, damit sie mögliche Erkrankungen rechtzeitig erkennen.
- Zecken: Können den Borreliose-Erreger (deutschlandweit) und den Erreger der Frühsommer-Meningoenzephalitis FSME (in den überwiegend süddeutschen Risikogebieten) übertragen. Die Aufklärung zu den Risiken sowie ein Impfangebot bezogen auf FSME gehören zur Pflichtvorsorge bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten(s. Abschn. 1.5).
- Tetanus-Bakterien: Kommen nahezu überall im Erdreich vor und können den sog. Wundstarrkrampf auslösen. Wegen der guten Durchimpfung kommt das in Europa zwar nur noch extrem selten vor, ungeimpfte Personen sind aber nach wie vor gefährdet. Auf einen aktuellen Impfstatus ist also zu achten.
- Hanta-Virus: Wird durch die Ausscheidungen bestimmter Nager (vor allem Rötelmäuse) übertragen, die eingeatmet werden und eine manchmal heftig verlaufende Infektionskrankheit (Hanta-Fieber) auslösen können. Risiken bestehen v. a., wo mit Ausscheidungen belasteter Staub aufgewirbelt und eingeatmet werden kann (bei Aufräum- und Kehrarbeiten). Es sollte möglichst staubfrei gearbeitet und während der Arbeit nicht gegessen und getrunken werden. Ggf. sind Partikelfiltermasken zu tragen.
- Insektenstiche: Sind bei Menschen, die im Sommer im Freien arbeiten, kaum ganz vermeidbar. Wichtig ist, dass besondere Risiken, wie sie v. a. von Insektennestern ausgehen, rechtzeitig erkannt werden.
- Eichenprozessionsspinner: Stellen eine Gefahr durch die feinen Brennhaare ihrer Raupen dar, die mit dem Wind verteilt und im alten Laub zum Teil noch jahrelang schädlich sein können, indem sie Haut und Schleimhäute reizen und ...