Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
2.1.1 Natürliche UV-Strahlung
In den letzten Jahren ist vermehrt in den Fokus gerückt, dass Menschen, die langjährig im Freien arbeiten, ein stark erhöhtes Risiko für beruflich bedingte Hautschäden haben, insbesondere
- Sonnenbrand, in der Folge verstärkte Hautalterung und
- Hautkrebs,
- phototoxische Reaktionen im Zusammenhang mit Hautkontakt zu bestimmten Pflanzensäften (z. B. Riesenbärenklau/Herkulesstaude).
Folgende Maßnahmen tragen dazu bei, Hautbelastungen zu verringern:
- Arbeit nach Möglichkeit so organisieren, dass starke Sonneneinstrahlung vermieden wird (z. B. verstärkt Tagesrandzeiten nutzen).
- Beschäftigten, die regelmäßig in der Sonne arbeiten, sollten körperbedeckende Bekleidung und geeignete Kopfbedeckungen zur Verfügung gestellt werden.
- Für nicht bedeckte Körperteile (Gesicht, Hände) muss der Arbeitgeber Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen (Lichtschutzfaktor mindestens 30–50).
- Bei längerfristigen Arbeiten (manuelle Wildkrautbekämpfung, Pflanzarbeiten) kann ein Sonnenschirm oder -zelt helfen.
- Bei der Beschaffung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sollte an UV-Schutz-Verglasungen gedacht werden.
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge natürliche UV-Strahlung (s. o.).
Der Arbeitgeber hat besondere Schutzpflichten gegenüber Menschen mit geringerer Selbstverantwortung, z. B. Jugendliche und Menschen mit Behinderung, die nicht selten in der Grünflächenpflege beschäftigt werden. Hier müssen Sonnenschutzmaßnahmen ggf. durch den Arbeitgeber umgesetzt werden.
2.1.2 Hohe Außentemperaturen
Arbeiten bei Hitze belastet den menschlichen Organismus auf vielfältige Weise. Die Arbeitsplanung und -gestaltung sollte darauf eingestellt werden, z. B.
- schwere körperliche Arbeiten zu kühleren Tageszeiten durchführen,
- Arbeit so einteilen, dass die Hitzeintervalle nicht zu lang sind, sondern regelmäßig Erholungs- und Entwärmungspausen (möglichst in kühlerer Umgebung) eingelegt werden können,
- Bereitstellung von Trink- oder Mineralwasser.
2.1.3 Niedrige Außentemperaturen, Unwetter
In Unternehmen, in denen Grünflächenpflege nicht der Hauptbetriebszweck ist, werden i. d. R. nur wenige Arbeiten im Winter durchgeführt (Ausnahme: Winterdienst!). Wenn bei kalten Außentemperaturen gearbeitet wird, müssen die entsprechende Arbeitsbekleidung (inkl. geeigneter Schuhe) vorhanden und beheizbare Pausenaufenthaltsorte zugänglich sein.
Bei Sturm und Unwetter sollte die Arbeit eingestellt und Gebäude oder mindestens Fahrzeuginnenräume aufgesucht werden.