Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
3.1 Arbeitsplatz Schule
3.1.1 Klassenzimmer
Lärm
Akustische Raumgestaltung ist in Schulen ein deutlich unterschätztes Thema. Schule ist ein Kommunikationsort, und weil so viele (junge) Menschen sich in den Räumen aufhalten, sind hohe Schalldruckpegel unvermeidlich und erreichen gelegentlich sogar die Schwellen für gehörschädigenden Lärm (80 bzw. 85 dB(A).
Um hinreichende Arbeitsbedingungen für Lehrer (und auch für Schüler) zu gewährleisten, müssen Arbeitsräume in Schulen bezüglich Lärmbelastungen nach ASR A3.7 "Lärm" beurteilt werden. Dazu gehören die Einstufung von Arbeitstätigkeiten in die dort vorgegebenen Tätigkeitskategorien und die Ermittlung der raumakustischen Kennwerte und Beurteilungspegel in den relevanten Räumen. Dafür werden in der ASR A3.7 verschiedene Verfahren zur Abschätzung und/oder Messung beschrieben.
Umsetzung der ASR A3.7 in Schulen
Lärmbelastungen bei der Arbeit in Schulen führen regelmäßig zu hohen psychischen und physiologischen Belastungen, besonders dann, wenn unter einer hohen Geräuschkulisse konzentriert gearbeitet oder kommuniziert werden muss. Es ist davon auszugehen, dass die so entstehenden Gesundheitsbelastungen bei Lehrkräften erheblich zu Erkrankungen und Ausfällen beitragen. Daher sind gerade in Schulen die Grundlagen an Lärmschutz, wie sie die ASR A3.7 seit 2018 konkret und rechtsrelevant vorgibt, sehr hilfreich. Allerdings dürfte die flächendeckende Umsetzung langwierig und schwierig sein. Die entsprechenden Beurteilungen sind aufwendig und die Zahl der Schulstandorte hoch. Lehrer üben Tätigkeiten aller in ASR A3.7 aufgeführten Tätigkeitskategorien aus, was eine entsprechende Detailzuordnung erforderlich macht. Und während in neuen Einrichtungen längst ein guter Lärmschutzstandard umgesetzt wird, sind in vielen Altbauten im Bestand bauliche Verbesserungen wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der knappen öffentlichen Kassen schwierig.
Auf jeden Fall ist die ASR A3.7 aber für alle akut auftretenden und angesprochenen Lärmprobleme in Schulen die aktuelle Rechtsgrundlage.
Raumakustische Gestaltung (mindestens Schallschutzdecken, ggf. Schallschutzelemente, Teppichboden u. a.) sind in Räumen, die dem Aufenthalt von Schülern und Lehrern und dem Unterricht dienen, absolut unverzichtbar, aber mit vergleichsweise hohen Investitionskosten verbunden und nicht besonders öffentlichkeitswirksam. Deswegen sind z. B. Kommunen als Schulträger hier oft sehr zögerlich. Die ASR A3.7 gibt hier konkrete Werte für Nachhallzeiten in Unterrichtsräumen vor (i. d. R. 0,5 bis 0,6 Sekunden), ebenso die DGUV-R 102-601 in Abschn. 3.4.2 und (ausführlicher) die DGUV-I 202-090 "Klasse(n)-Räume für Schulen".
Nach ASR A3.7 sind organisatorische Lärmminderungsmaßnahmen für Schulen z. B.:
- Bewegungs- und Ruheräume räumlich voneinander trennen,
- laute Spielphasen in separate Räume oder in den Außenbereich verlagern,
- Bewegungs- und Ruhephasen zeitlich voneinander trennen,
- Ruhezeichen einführen, z. B. Handzeichen, Lärmampeln oder andere Hilfsmittel,
- Mehrzweck- oder Werkräume nicht in unmittelbarer Nähe von Klassen- oder Gruppenräumen anordnen.
Schallschutzdecken nicht überstreichen!
Werden Schallschutzdecken unsachgemäß überstrichen, gehen ihre Eigenschaften verloren. Besonders bei Verschönerungsmaßnahmen durch Eltern, Schüler oder Hausmeister muss darauf geachtet werden!
Raumluftqualität
Dicke Luft im Klassenzimmer ist für Schüler und Lehrer eine ständige Herausforderung. Viele Personen im Raum verbrauchen viel Luftsauerstoff und atmen CO2 ab. Studien zeigen, dass die Qualität der Atemluft ohne Luftzufuhr schon innerhalb einer Schulstunde auf ein Maß sinkt, das raumlufthygienisch bereits als kritisch gilt. Nachweisbare Folgen, wie Konzentrationsschwäche und erhöhte Fehlerfrequenz, lassen sich dabei bei Schülern früher nachweisen als bei Lehrern.
Technische Lüftungseinrichtungen sind teuer in Bau und Unterhalt sowie aufwendig in der Planung (nicht zuletzt wegen daran geknüpfter Brandschutzvorgaben). Auch im Betrieb verlangt die Steuerung solcher Anlagen Kenntnis und Erfahrung, die nicht jeder Schulhausmeister darstellen kann. Sie haben sich daher als Standardlösung nicht durchgesetzt.
Manuelle Lüftung ist durchaus effektiv und ausreichend, scheitert allerdings oft daran, dass das Raumklima extrem unterschiedlich empfunden wird (zu warm, zu kalt, zu zugig) und entsprechend oft nicht konsequent und mit Konzept gelüftet wird.
Nach DGUV-R 102-601 soll in Klassenzimmern wie folgt gelüftet werden:
Fensterstellung (Lüftungsart) |
Dauer der Lüftung, um einen Luftwechsel zu erzielen |
Fenster und gegenüberliegende Tür/Fenster ganz offen (Querlüftung) |
1–5 Minuten |
Fenster ganz offen (Stoßlüftung) |
5–10 Minuten |
Fenster halb offen |
10–15 Minuten |
Fenster gekippt und gegenüberliegende Tür/Fenster ganz offen (Querlüftung) |
15–30 Minuten |
Fenster gekippt |
30–60 Minuten |
Tab. 1: Natürliche Lüftung in Lern- und Unterrichtsräumen
Neben einer Stoßlüftung in allen Pausen sorgt eine kontinuierliche Kipplüftung während der Unterrichtszeit – wann immer es witterungsmäßig m...