Arbeitsplätze sind in der Arbeitsstätte so anzuordnen, dass Beschäftigte

 

a)

sie sicher erreichen und verlassen können,

 

b)

sich bei Gefahr schnell in Sicherheit bringen können,

 

c)

durch benachbarte Arbeitsplätze, Transporte oder Einwirkungen von außerhalb nicht gefährdet werden.

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