Teil A: Kategorisierung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden nach ihrem Verarbeitungszustand in die folgenden Kategorien eingeteilt:

Tabelle 1

Kategorien

 

 

Code Verarbeitungszustand
RA

Rohabfall:

Unverarbeitete, teilweise vorsortierte, radioaktive Abfälle in ihrer Entstehungsform.
VA

Vorbehandelter Abfall:

Vorbehandelte radioaktive Rohabfälle, für die weitere Behandlungsschritte vorgesehen sind.
P1

Abfallprodukte in Innenbehältern:

In Innenbehältern verpackte Abfallprodukte, die in standardisierte, zur Endlagerung vorgesehene Behältergrundtypen (Endlagerbehälter) eingebracht werden sollen. Die Abfallprodukte werden in der Regel nach qualifizierten Verfahren hergestellt, sind jedoch noch nicht abschließend für das Endlager Konrad produktkontrolliert. Ihre Verarbeitung ist abgeschlossen und unterliegt bis auf eine ggf. erforderliche Nachtrocknung voraussichtlich keiner physikalischen oder chemischen Veränderung durch Behandlungsschritte mehr.
P2

Produktkontrollierte Abfallprodukte:

In Innenbehältern verpackte Abfallprodukte, die für das Einbringen in standardisierte Endlagerbehälter vorgesehen sind und die ein qualifiziertes, durch die Produktkontrolle begleitetes und testiertes Konditionierungsverfahren für das Endlager Konrad durchlaufen haben. Die Dokumentation ist erstellt, eingereicht, von einem Gutachter und dem Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes geprüft und positiv bewertet.

Hinweis: Die Einstufung in Kategorie P2 ist auch dann vorzunehmen, wenn die radiologische Produktkontrolle bereits abgeschlossen, die stoffliche Produktkontrolle jedoch noch nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen wurde.
G1

Abfallgebinde bzw. in Endlagerbehälter verpackte Abfallprodukte:

In standardisierten Endlagerbehältern verpackte Abfallprodukte mit oder ohne Innenbehälter. Die Abfallprodukte werden in der Regel nach qualifizierten Verfahren hergestellt, sind jedoch noch nicht abschließend für das Endlager Konrad produktkontrolliert.
G2

Produktkontrollierte Abfallgebinde:

Abfallgebinde, die entsprechend den Erfordernissen der Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad produktkontrolliert und dokumentiert sind und deren Endlagerfähigkeit durch den Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes bestätigt wurde, wobei auch die stoffliche Produktkontrolle abgeschlossen sein muss.

Teil B: Buchführung über radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

 

1.

Kennung für elektronische Buchführungssysteme

Jeder angefallene radioaktive Abfall, der als deklarierbare Einheit gekennzeichnet werden kann und keiner betrieblichen Änderung mehr unterzogen wird, ist zu erfassen und in der Dokumentation mit einer eindeutigen Kennung je Behälter oder Einheit zu versehen. Die Kennung hat aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination zu bestehen, aufgeteilt wie folgt:

AABBBCCCCDEEEEEE

Dabei gilt folgende Codierung:

AA

Die beiden ersten Stellen (AA) bezeichnen in codierter Form den Erfasser der Daten.

Für die Erfassung durch den Verursacher ist der Code "_E" zu verwenden. Codes für andere Erfasser werden auf Anfrage vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
BBB

Die Stellen drei bis fünf (BBB) stehen für den Ablieferungspflichtigen/Abführungspflichtigen des Abfalls (Verursacherkürzel).

Das Verursacherkürzel wird vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes in einer Kürzelliste festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
CCCC Die Stellen sechs bis neun (CCCC) sind Ziffern und bezeichnen das Jahr, in dem der Abfall erfasst wird.
D

Die zehnte Stelle (D) bezeichnet den Verarbeitungszustand wie folgt:

R Rohabfall (Kategorie gemäß Teil A: RA)

Z Zwischenprodukt (Kategorie gemäß Teil A: VA)

K Konditionierter Abfall (Kategorie gemäß Teil A: P1, P2, G1, G2)

Hinweis: Die o. g. Zuordnung des Verarbeitungszustandes zur Kategorie gemäß Teil A kann für in der Vergangenheit erfasste Datensätze abweichen.
EEEEEE Die Stellen elf bis sechszehn (EEEEEE) stehen für eine eindeutige Nummer bezogen auf die vorangegangene Kombination AABBBCCCCD.

Beispiel 1: _E[1]KWG[2]2016[3]R[4]000001[5]

 

2.

Kennzeichnung von Abfallgebinden

Die Kennzeichnung der Abfallgebinde, die an eine Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle abzuliefern sind, erfolgt nach folgender einheitlicher Kombination (Abfallgebindenummer):

BBBFFFFFFF

Dabei gilt folgende Codierung:

BBB Das Verursacherkürzel wird vom Dritten nach § 9a Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz des Atomgesetzes in einer Kürzelliste festgelegt, bei Bedarf aktualisiert und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
FFFFFFF Die Stellen vier bis zehn (FFFFFFF) stehen für eine eindeutige siebenstellige Nummer bezogen auf das Verursacherkürzel.

Im Falle der Neufestlegung eines Verursacherkürzels dürfen bereits bestehende Verursacherkürzel weiterverwendet werden, solange sie in der Kürzelliste weiter aufgeführt sind. Auch bereits von den Ablieferungs- oder Abführungspfl...

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