Die oberste Leitung sollte die Rahmenbedingungen festlegen, damit ein wirkungsvolles AMS auch möglich ist. Hierzu sollten gemäß dem nationalen Leitfaden Strukturen und Verfahren geschaffen werden, die sicherstellen, dass
- Arbeitsschutz auf allen Ebenen bekannt und akzeptiert sowie in allen Verantwortungsbereichen verankert ist,
Zuständigkeiten, Verantwortung und Befugnisse von Personen definiert sind, die
- Gefährdungen identifizieren und bewerten,
- Arbeitsschutzmaßnahmen planen und die Durchführung überwachen,
- beratende Funktion ausüben,
- die AMS-Prinzipien des Leitfadens, spezifische Handlungshilfen oder freiwillige Programme des Unternehmens erfüllt werden,
- Präventions- und Aktionsprogramme zur Gesundheitsförderung unterstützt werden,
- erforderliche innerbetriebliche Ausschüsse und Arbeitskreise zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bestimmt und eingesetzt werden.
Zu 1.: Schaffen geeigneter Strukturen und Verfahren, die sicherstellen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bekannt und akzeptiert sowie in allen Verantwortungsbereichen verankert sind
Es gibt unterschiedliche Ansätze, wie das Thema Arbeitsschutz auf allen Ebenen bekannt gemacht werden kann. Erfahrungen zeigen, dass ein so genanntes Top-Down-Vorgehen am wirkungsvollsten ist. Das heißt, die oberste Leitung muss das Thema repräsentieren und die Wichtigkeit darstellen. Die Arbeitsschutzpolitik und die Arbeitsschutzziele können z. B. im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung vorgestellt und erläutert werden. Durch Aushang der Arbeitsschutzpolitik und der Arbeitsschutzziele an markanten Punkten im Betrieb (z. B. Eingänge von Gebäuden, Zugang zur Fertigung, Hauptflure, Kantine) sind diese immer präsent. Dies allein reicht natürlich nicht aus. Das Thema Arbeitsschutz muss auf allen Ebenen immer wieder angesprochen und durch Schulungen und die Umsetzung von Maßnahmen auch gelebt werden. Die Beteiligung aller Mitarbeiter schafft dabei eine höhere Akzeptanz und sollte daher eine Grundvoraussetzung sein.
Führungskräfte können in diesen Prozess zum einen durch die Übertragung von Unternehmerpflichten bzgl. des Arbeitsschutzes und zum anderen durch Festschreiben von klaren Zielvorgaben eingebunden werden. In vielen Unternehmen sind heute schon Arbeitsschutzvorgaben wie "Null Unfälle" oder "weniger als ... Stunden unfallbedingte Ausfallzeit pro Jahr" fester Bestandteil von finanziellen Zielvorgaben.
Verschleierung von Unfällen
Bei dieser Vorgehensweise besteht jedoch die Gefahr, dass Unfälle "verschleiert" werden, um die Zielvorgaben zu erreichen. Die Leidtragenden sind dann betroffene Mitarbeiter, die einen Unfall erlitten haben. Eine kritische Kontrolle ist daher ratsam.
Die oben dargestellte Vorgehensweise des gemeinsamen Festlegens der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse im Arbeitsschutz trägt entscheidend zum Kennen und Akzeptieren der Aufgaben im Arbeitsschutz bei.
Die Struktur eines Unternehmens lässt sich am besten anhand eines Organigramms darstellen. Eine der gängigsten Formen ist die Stab-Linien-Organisation. Abb. 5 zeigt ein Beispiel, in dem auch die Beteiligten am Arbeitsschutz – im Endeffekt ist dies jeder – mit aufgeführt sind.
Sicherheit und Gesundheitsschutz ist Aufgabe aller
Stellen Sie deutlich heraus, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz die Aufgabe jeder Einheit ist, und beschreiben Sie deren Aufgaben (z. B. Aufgaben des Einkaufs hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz).
Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements sind auch hierfür geeignete Verfahren auszuwählen, Regelungen zu vereinbaren (z. B. Festlegung der Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz bereits im Arbeitsvertrag, Festlegung von Zielvereinbarungen bei Führungskräften) und ggf. Strukturen zu schaffen (z. B. Einführung von regelmäßigen Sicherheitsgesprächen zwischen Mitarbeitern und deren Vorgesetzten).
Zu 2.: Festlegen der Zuständigkeiten, Verantwortung und Befugnisse beauftragter Arbeitsschutzakteure
Der Unternehmer wird beim Arbeitsschutz durch Arbeitsschutzakteure unterstützt; diese sind u. a.:
- die Führungskräfte,
- der Betriebsrat/Personalrat,
- der Betriebsarzt,
- die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator,
- die Sicherheitsbeauftragten,
- der Laserschutzbeauftragte,
- der Strahlenschutzbeauftragte,
- der Brandschutzbeauftragte,
- die Ersthelfer,
- der Immissionsschutzbeauftragte,
- der Störfallbeauftragte,
- der Abfallbeauftragte,
- der Gewässerschutzbeauftragte sowie
- der Gefahrgutbeauftragte.
Abb. 5: Beispielorganigramm eines Unternehmens inkl. sicherheitstechnischer Funktionsträger
Im Rahmen von Bestellungen bzw. Beauftragung dieser Personen (-gruppen) müssen Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse geregelt werden. Die Details hängen dabei von den jeweiligen Rahmenbedingungen des Betriebes ab. Es ist wichtig, dass die Bestellungen bzw. Beauftragungen dieser Arbeitsschutzakteure im Betrieb entsprechend bekannt gemacht werden. Dies kann z. B. durch Aushänge oder Beiträge in Firmenzeitungen ...