6.1 Erforderliche Qualifikationen (Kompetenzen) festlegen
Jedes Unternehmen benötigt zum Erreichen der Unternehmensziele gut qualifiziertes Personal – dies gilt entsprechend auch für den Arbeitsschutz. D. h., alle Beschäftigten (Arbeitsschutzakteure) müssen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Qualifizierung ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, die das Arbeitsschutzmanagement zu organisieren hat. Der "nationale Leitfaden für AMS" (Forderung 2.6.1) empfiehlt, dass die oberste Leitung die erforderlichen Qualifikationen (Kompetenzen) der Akteure im Arbeitsschutz (Führungskräfte, Beschäftigte und Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz, wie Sicherheitsbeauftragte) definiert und Festlegungen trifft, die sicherstellen, dass diese Personen für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert sind und bleiben.
Wesentlich Kompetenzen sind:
- sicher und gesund arbeiten,
- erkennen und beurteilen von Gefährdungen und damit verbundene Risiken für eigene Sicherheit und Gesundheit sowie die der Kollegen,
- auf Gefährdungen richtig reagieren zu können (z. B. erforderliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen),
- kennen und verstehen der eigenen Aufgaben und Zuständigkeiten,
- kennen und verstehen der Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele des Unternehmens,
- kennen und verstehen der Aufbau- und Ablauforganisation.
Qualifizierungsbedarfsanalyse
In der Regel hat jedes Unternehmen ein Verfahren zur Beschreibung der erforderlichen Qualifikationen (Kompetenzen) sowie zur Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs. Verwenden Sie dieses Verfahren auch für die Ermittlung der erforderlichen Qualifikationen (Kompetenzen) der Akteure im Arbeitsschutz sowie zur Qualifizierungsbedarfsanalyse.
6.2 Qualifizierungsmaßnahmen
Der NLA empfiehlt, die Qualifikation der Beschäftigten über angemessene Schulungs- und Informationsprogramme zu gewährleisten. Weiterhin wird empfohlen, dass die Schulungs- und Informationsprogramme
- von qualifizierten Personen durchgeführt werden,
- wirksame Erst- und Wiederholungsunterweisungen umfassen,
- von den Schulungsteilnehmern hinsichtlich Verständnis und nachhaltigem Lerneffekt beurteilt werden,
- eine Bewertung des Schulungserfolgs durch die jeweiligen Führungskräfte aufgrund des Kenntnisstands und des Verhaltens der Beschäftigten einbeziehen,
- in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden; bestehende Ausschüsse (z. B. Arbeitsschutzausschuss) und Arbeitskreise sollten hierbei angemessen einbezogen werden,
- angemessen dokumentiert werden und
- für alle Teilnehmer kostenlos sind und wenn möglich während der Arbeitszeit stattfinden.
Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen können personenbezogen oder themenbezogen sein. Personenbezogene Aus- und Fortbildungsmaßnahmen richten sich an verschiedene Funktionsträger im Unternehmen. Dies sind zum einen der Unternehmer und die Führungskräfte und zum anderen Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte sowie Ersthelfer. In den jeweiligen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen sind die geforderten Ausbildungsinhalte und -voraussetzungen festgeschrieben.
Vorgehensweise
- Festlegung der für jede Akteursgruppe erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz (Qualifikationsanforderungen): Diese Aufgabe sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit den jeweiligen Führungskräften und der Personalabteilung bearbeiten und mit dem Betriebsrat abstimmen. Die mit dem Management und der Personalvertretung abgestimmten Qualifikationsanforderungen werden dann in den Stellen- oder Funktionsbeschreibungen festgehalten. Sie sind sowohl für Fortbildungsmaßnahmen als auch für die Ausbildung und Besetzung von Stellen eine wichtige Orientierungsgrundlage.
- Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs: Den Soll-Ist-Abgleich sollte der jeweilige Vorgesetzte unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Personalabteilung durchführen.
Erarbeiten und Fortschreiben von Qualifizierungsplänen: Auch diese Aufgabe sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen mit den jeweiligen Führungskräften und der Personalabteilung bearbeiten und mit dem Betriebsrat abstimmen. Der Aus- und Fortbildungsplan für den Bereich Arbeitsschutz sollte Folgendes beinhalten:
- wer die Schulung erhalten soll,
- Thema der Schulung,
- bis wann die Schulung erfolgt sein muss,
- wer die Schulung durchführt sowie
- Vermerk über die Kontrolle der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung.
Konzipieren bzw. Auswählen geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen (Schulungen, Seminare, Trainings, Workshops etc.): Dies beinhaltet auch die Auswahl der Schulungsart und -institution. Auch hier sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Personalabteilung eng zusammenarbeiten. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bieten unterschiedliche Institutionen an. Dies sind u. a.:
- gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften),
- staatliche Institutionen (Hochschulen, Fachh...