5.1 Zielsetzung
Für Sicherheit und Gesundheitsschutz ist primär der Unternehmer – sprich die oberste Leitung – verantwortlich. Sie veranlasst die Einführung eines AMS und wirkt auch an der Umsetzung aktiv mit. Neben der Formulierung der Unternehmenspolitik sowie der Festlegung der Unternehmensziele, zählt die regelmäßige, summarische Bewertung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen sowie des AMS zu den Hauptaufgaben der obersten Leitung im Rahmen eines AMS.
Managementbewertung verbindlich einplanen
Die Bewertung durch die oberste Leitung kommt gern zu kurz. Planen Sie diese fest ein – z. B. fixer Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Arbeitsschutzausschusses.
Durch die Bewertung soll sich die oberste Leitung
- mit den Arbeitsschutzleistungen des AMS auseinandersetzen,
- ein Bild von der Umsetzung machen,
- die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des AMS bewerten,
- Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Verbesserung ausloten und
- Schwerpunkte für die Weiterführung vereinbaren.
Grundlage für eine solche summarische Bewertung sollten zusammengefasste und aufbereitete Daten und Informationen sein.
Gespräch statt Berichte
Bedenken Sie: Ausführliche Berichte sind sehr aufwendig. Ob sie erforderlich und sinnvoll sind, ist äußerst fraglich – i. d. R. werden sie nicht gelesen. Suchen Sie das persönliche Gespräch bzw. präsentieren Sie die Ergebnisse, Erfahrungen, Empfehlungen ... und bitten Sie die oberste Leitung, ihre Eindrücke, Erfahrungen, ... auch vorzustellen. Empfehlenswert ist es, in einem Austauschgespräch mit der Einschätzung durch die oberste Leitung zu beginnen.
5.2 Anforderungen an die "Bewertung durch die oberste Leitung" und Hinweise zur Umsetzung
Der "nationale Leitfaden" empfiehlt eine summarische Bewertung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie des AMS durch die oberste Leitung des Unternehmens. Danach sollte die oberste Leitung
- die Gesamtstrategie des AMS bewerten, um festzustellen, ob die geplanten Leistungsziele erreicht werden;
- die Fähigkeit des AMS bewerten, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Unternehmens zu erfüllen;
- die Notwendigkeit für Änderungen am AMS, einschließlich der Arbeitsschutzpolitik und der Arbeitsschutzziele, beurteilen;
- prüfen, welche Verbesserungen in einem angemessenen Zeitraum erforderlich sind;
- im Hinblick auf eine aussagefähige Planung und kontinuierliche Verbesserung die Adressaten für Rückmeldungen, einschließlich der Festlegung von Prioritäten, vorgeben;
- die Fortschritte hinsichtlich der Arbeitsschutzziele des Unternehmens und der Korrekturmaßnahmen beurteilen sowie
- die Wirksamkeit von Folgemaßnahmen aufgrund früherer Bewertungen durch die oberste Leitung beurteilen.
Zur Häufigkeit und zum Umfang der regelmäßigen Bewertungen durch die oberste Leitung empfiehlt der nationale Leitfaden
- eine Orientierung an den Bedürfnissen und Bedingungen des Unternehmens, wobei
- die dazwischen liegenden Zeiträume die Wirksamkeit der AMS-Leistung nicht beeinträchtigen dürfen.
Des Weiteren sollte die Bewertung durch die oberste Leitung berücksichtigen:
- die Ergebnisse der Untersuchungen arbeitsbedingter Verletzungen, Erkrankungen, Vorfälle/Beinaheunfälle und Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie der Leistungsüberwachung und -messung und der Auditmaßnahmen sowie
- zusätzliche interne und externe Einflüsse und Änderungen, einschließlich Änderungen organisatorischer Art, die sich auf das AMS auswirken könnten.
Die Ergebnisse der Bewertung durch die oberste Leitung sollten dokumentiert werden.
Bewertung durch die oberste Leitung – So können Sie vorgehen:
Legen Sie im Rahmen des AMS-Aufbaus ein Verfahren für die Bewertung durch die oberste Leitung fest – empfehlenswert ist ein Bewertungsgespräch mit den Tagesordnungspunkten: Einschätzungen der obersten Leitung, Stand und Ergebnisse (Kurzberichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des AMS-Beauftragten), Bewertung/Diskussion, Schlussfolgerungen und Verbesserungsmaßnahmen.
Bedenken Sie:
- Bei der Bewertung durch die oberste Leitung ist nicht die Menge der zur Verfügung gestellten Informationen entscheidend, sondern die Tatsache, dass sich die oberste Leitung mit dem Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des AMS auseinandersetzt. Bereiten Sie die Bewertung sorgfältig vor.
- Erstellen Sie nur Kurzinformationen mit verdichteten Ergebnissen. Wo irgendwie möglich sollten Sie Kennzahlen (z. B. Compliancegrad) verwenden. Umfang: maximal 2 Seiten.
Planen Sie die Bewertung durch die oberste Leitung fix ein. Es bieten sich z. B. an:
- fixer Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Arbeitsschutzausschusses,
- fixer Tagesordnungspunkt im Rahmen des letzten Managementmeetings im Geschäftsjahr.
- Wir empfehlen jährliche Bewertungsgespräche.
- Bereiten Sie das Bewertungsgespräch gut vor.
- Dokumentieren Sie die Ergebnisse – insbesondere die Vereinbarungen.