4.1 Zielsetzung
Ist die Planung von Wartungsarbeiten an Pumpen eines Kunden unter Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten relevant? Ist die Entnahme einer Probe aus dem Abwasserkanal unter Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten relevant? Ist das Ein- und Auslagern von Paletten im Hochregallager unter Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten relevant? Diese beispielhaften Fragen zeigen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz Teil von planenden und ausführenden Arbeiten sowie von betriebsbedingten Abläufen und von Prozessen sein kann.
Zielsetzung dieses AMS-Elementes ist es, den Handlungsbedarf zu ermitteln. Das heißt: Welche Arbeiten, welche Abläufe und welche Prozesse beeinflussen direkt oder indirekt die Gesundheit der Mitarbeiter sowie die von Dritten (z. B. Gästen, Lieferanten oder anderen Personen, die sich auf dem Gelände des Unternehmens oder einem externen Einsatzort von Mitarbeitern des Unternehmens (z. B. einer Baustelle) aufhalten)?
Parallelen zu anderen Managementsystemen sind unverkennbar. Das Qualitätsmanagement fragt beispielsweise, welche Prozesse qualitätsrelevant sind. Diese Parallelen lassen sich auch für die Ermittlung der arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Arbeiten, Abläufe und Prozesse nutzen. Das Qualitätsmanagement bildet beispielsweise das Geschehen in einem Unternehmen in so genannten Prozesslandschaften ab und beschreibt die Prozesse. Sofern vorhanden, kann das AMS diese Prozesse unter seinen Gesichtspunkten analysieren. Abb. 1 zeigt eine beispielhafte Prozesslandschaft eines weitgehend eigenständigen Produktionsstandortes.
Unterschiede beachten
Während der "nationale Leitfaden" von Arbeiten und betriebsbedingten Abläufen und Prozessen spricht, bezeichnet das Qualitätsmanagement dies nur noch als "Prozesse".
Abb. 1: Beispielhafte Prozesslandschaft eines Verpackungsherstellers, der ein integriertes Managementsystem praktiziert
4.2 Anforderungen an die "Ermittlung von Arbeiten, Abläufen und Prozessen (Planung)" und Hinweise zur Umsetzung
Ein Unternehmen soll gemäß der Empfehlung des "nationalen Leitfadens" Verfahren zur kontinuierlichen Ermittlung der Arbeiten und betriebsbedingten Abläufe und Prozesse einführen und aufrechterhalten, bei denen Gefährdungen und damit verbundene Risiken für Beschäftigte und Personen, die sich auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten, erfahrungsgemäß zu erwarten sind.
Bei der Ermittlung der betrieblichen Abläufe und Prozesse sollte das Unternehmen berücksichtigen:
- die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Arbeitsstätten, Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Erbringung der Dienstleistungen sowie die Einführung von Arbeitsstoffen,
- den Normalbetrieb mit der dafür erforderlichen Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung), den Einrichtbetrieb, den Probebetrieb, das An- und Herunterfahren von Anlagen einschließlich der bei Dienstleistungen verwendeten Anlagen und Einrichtungen, den Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen,
- technische und organisatorische Änderungen einschließlich Erweiterung, Erneuerung,
- die Außerbetriebnahme und Beseitigung von Einrichtungen und Anlagen sowie Beseitigung von Arbeitsstoffen sowie
- die Auftragsakquisition und die Auftragsannahme sowie die Angebotsangaben.
Ermittlung der betrieblichen Abläufe und Prozesse
Stellen Sie mit den Verantwortlichen vor Ort die Arbeiten, Abläufe und Prozesse im Unternehmen zusammen. Nutzen Sie hierzu vergleichbare Aufstellungen, z. B. die Prozesslandschaft (siehe Abb. 1), die Prozessbeschreibungen, Produktions-, Fertigungs-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungspläne sowie die Arbeits- und Verfahrensanweisungen des QMS oder anderer Managementsysteme. Berücksichtigen Sie dabei auch die im "nationalen Leitfaden" genannten "besonderen" Abläufe und Prozesse, die gerne vergessen werden, wie z. B. die Außerbetriebnahme sowie die Beseitigung von Störungen. Gleiche Arbeiten, Abläufe und Prozesse müssen nur einmal aufgeführt werden, wenn sie sich bezüglich der Gefährdung nicht unterscheiden.
Analysieren Sie dann die aufgelisteten Arbeiten, Abläufe und Prozesse und beurteilen Sie, ob von ihnen Gefährdungen und damit verbundene Risiken für Beschäftigte bzw. Dritte erfahrungsgemäß zu erwarten sind.
Verwenden Sie hierfür auch die bereits vorhandenen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen.
Regeln Sie, dass solche Beurteilungen auch für neue bzw. deutlich geänderte Arbeiten, Abläufe und Prozesse erfolgen.
Regeln Sie die Dokumentation der Ergebnisse.