Zusammenfassung
Augen- und Gesichtsschutz sind ein Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Trotz der Auswahl sicherer Arbeitsverfahren und entsprechender Schutzmaßnahmen sind die Augen und das Gesicht in vielen Arbeitsbereichen und bei zahlreichen Tätigkeiten schädigenden äußeren Einflüssen ausgesetzt. Der Einsatz von Schutzbrillen bzw. Augenschutz und Gesichtsschutz als Persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich. Zum Augen- und Gesichtsschutz gehören:
- Gestellbrillen
- Korbbrillen
- Korrektionsschutzbrillen
- Vorstecker
- Schutzschilde
- Schutzschirme/Visiere
- Schutzhauben
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Augen- oder Gesichtsverletzungen zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern Augen- bzw. Gesichtsschutz zur Verfügung gestellt werden. Generelle Rechtsgrundlage für den Einsatz von PSA sind die PSA-Benutzungs-Richtlinie 89/656/EWG bzw. die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).
Konkrete Anforderungen an die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz gehen aus der DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" hervor. Anhang 3 Nr. 3 DGUV-R 112-192 enthält Beispiele für Normen, die in Verbindung mit Augen- und Gesichtsschutz relevant sind.
1 Gefährdungen
Tab. 1 enthält mögliche Gefährdungen, die zu einer Schädigung der Augen oder des Gesichts führen können. Bei vielen Tätigkeiten ist mit dem Zusammentreffen mehrerer Gefährdungen zu rechnen. So entstehen z. B. beim Austritt von Flüssigkeiten oder Gasen unter hohem Druck gleichzeitig mechanische, chemische und thermische Gefährdungen.
Gefährdung | Beschreibung |
---|---|
mechanisch |
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optisch |
|
chemisch |
|
thermisch |
|
biologisch |
|
elektrisch |
|
Tab. 1: Mögliche Gefährdungen für Augen und Gesicht
2 Arten von Augen- und Gesichtsschutz
Die Augenschutzgeräte bestehen im Allgemeinen aus dem Tragkörper und den Sichtscheiben. Die Tragkörper sind Schutzbrillen und, wenn außerdem der Schutz von Gesicht, Hals und der Atemwege erforderlich ist, sind es Schutzschilde, Schutzschirme oder Schutzhauben.
Die Tragkörper müssen je nach Art und Größe der Einwirkungen über eine ausreichende mechanische Festigkeit und Beständigkeit gegen Temperatureinwirkungen und Chemikalien verfügen. Die mechanische Festigkeit wird unterschieden in schwache und starke Stoßbelastung. Tragkörper enthalten als Kennzeichnung das Identifikationszeichen des Herstellers, den Verwendungsbereich und das Zeichen für die Stoßprüfung (falls zutreffend).
Der Schutzschild wird vom Benutzer mit einer Hand gehalten. Es schützt neben den Augen auch das Gesicht und Teile des Halses vor herumfliegenden Spänen und Splittern, vor Chemikalien und Strahlung. In dem Schutzschild ist ein ausreichend großes Fenster, in das die erforderlichen Sichtscheiben eingesetz...
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