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Augenoptiker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Überblick

Augenoptiker haben die Aufgabe, den Grad der Fehlsichtigkeit der Menschen zu bestimmen und auf dieser Grundlage durch Anfertigung und Anpassung von individuellen Sehhilfen (z. B. Brillen, Kontaktlinsen) zu korrigieren. Dies erfordert umfassende Analysen zur Art der vorhandenen Fehlsichtigkeit unter Einbeziehung optometrischer Verfahren. Sowohl altersbedingte Sehminderungen als auch der beabsichtigte Einsatz der Sehhilfen (z. B. Lesebrille, Brille für Bildschirmarbeit) sind dabei zu berücksichtigen. Eine Gesundheitsgefährdung bei Bildschirmarbeit wird häufig nicht vom Bildschirm, sondern von der falschen Brille bzw. von Mängeln der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes ausgelöst. Das Sinnesorgan "Auge" betreffende anatomische und physiologische Kenntnisse gehören ebenso wie feinmechanische Fertigkeiten zu erfolgreichem Wirken dieser Berufsgruppe.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
  • ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
  • ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung"
  • ASR A3.5 "Raumtemperaturen"
  • ASR A3.6 "Lüftung"
  • ASR A3.7 "Lärm"
  • ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
  • TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung"
  • TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
  • TR...

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