Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt werden, wann ein Augen- und Gesichtsschutz getragen werden muss. Dabei können unterschiedliche Gefährdungen aufgrund unterschiedlicher Tätigkeiten entstehen:
- mechanische Gefährdungen,
- optische Gefährdungen,
- chemische Gefährdungen,
- thermische Gefährdungen,
- biologische Gefährdungen,
- elektrische Gefährdungen.
2.1 Mechanische Gefährdungen
Mechanische Gefährdungen des Auges entstehen durch Festkörper oder Stäube, die in das Auge gelangen können. Dies können beispielsweise Späne, Splitter oder Körner sein. In Abhängigkeit von Form, Größe und Geschwindigkeit des Partikels kann die Hornhaut geschädigt werden.
Bei der Auswahl des Augen- und Gesichtsschutzes ist daher die mechanische Beständigkeit der "Gläser" zu berücksichtigen (siehe Abschn. 3).
2.2 Optische Gefährdungen
Optische Strahlung wird in ultraviolette (UV), sichtbare (Licht) und infrarote (IR) Strahlung unterschieden.
UV-Strahlung tritt beispielsweise beim Schweißen, intensive Sonneneinstrahlung, Kunststoffhärtung oder medizinischen Anwendungen auf. Dabei kann das Auge kurzfristig "verblitzen" (Horn- oder Bindehautentzündung). Langfristig kann es zu chronischen Erkrankungen des Auges kommen.
Intensive oder gebündelte sichtbare Strahlung kann die visuelle Wahrnehmung gestört und die Netzhaut langfristig geschädigt werden.
IR-Strahlung kann Schädigungen der Netzhaut und Linse verursachen. Sie tritt bei der Bearbeitung von feuerflüssigen Massen (Metall, Glas) und beim Schweißen auf.
In Abhängigkeit von der Art der Strahlung sind geeignete Schutzfilter für den Augen- bzw. Gesichtsschutz zu verwenden (siehe Abschn. 3).
Die Schutzfilter werden folgendermaßen unterschieden:
- Schweißerschutzfiltern,
- Sonnenschutzfiltern,
- Schutzfiltern gegen ultraviolette Strahlung,
- Schutzfiltern gegen infrarote Strahlung,
- Schutzfiltern gegen Laserstrahlung.
Teilweise sind auch Kombinationen daraus möglich.
2.3 Chemische Gefährdungen
Von verschiedenen Gefahrstoffen gegen Gefährdungen für das Auge aus. Hier sind insbesondere ätzende und reizende Stoffe zu nennen. Daher müssen Korbbrillen verwendet werden. Sollten auch Gesicht und Hals bei der Tätigkeit mit Gefahrstoffen betroffen sein, muss ein Gesichtsschutz getragen werden.
2.4 Thermische Gefährdungen
Bei thermischen Gefährdungen wird zwischen Hitze und Kälte unterschieden. Hitze am Auge treten u. a. durch Kontakt des Auges mit heißen Stoffen, über heiße Gase oder durch Infrarotstrahlung auf. Dabei kann es durch Austrocknung zu Hornhautreizungen kommen.
Kälte kann Tränen der Augen und Erfrierungen verursachen.
Bei der Verwendung der Gesichtsschutzschirme muss berücksichtigt werden, dass etwaige Beschichtungen den hohen Temperaturen Stand halten (siehe Abschn. 3).
2.5 Biologische Gefährdungen
Biologische Arbeitsstoffe, u. a. Bakterien und Viren. Sie können über das Auge in den Körper gelangen und zu einer entsprechenden Infektion führen. Hier schützen Korbbrillen und Gesichtsschutzschirme.
2.6 Elektrische Gefährdungen
Bei der Arbeit an elektrischen Anlagen können Störlichtbögen entstehen. Die dadurch verursachten hohen Temperaturen und wegspritzenden Teilchen können zu Schädigungen der Augen führen. Gegen die Einwirkung von Störlichtbögen schützen nur Visiere mit der Kennzeichnung "8".
Gefährdungsbeurteilung von Sonderfällen
In der Gefährdungsbeurteilung müssen auch Situationen betrachtet werden, die nicht dem Normalbetrieb entsprechen, aber auftreten können. Diese Gefährdungen müssen ebenfalls in die Auswahl des geeigneten Augen- und Gesichtsschutzes einbezogen werden.