Im Rahmen der Unterweisung der Beschäftigten sollte der Arbeitgeber Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung, ordnungsgemäßen Aufbewahrung und dem Erkennen von Schäden geben. Die Unterweisung muss mindestens jährlich, vor Beginn der Tätigkeit und bei Änderung von Tätigkeiten oder Verfahren erfolgen.

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