Notwendige Bedürfnisse der reisenden mobilitätseingeschränkten Personen, besonders der Rollstuhlnutzer einerseits und ökonomische Zwänge der Fahrzeughersteller bzw. Busunternehmer andererseits führen zwangsläufig zu konträren Gestaltungslösungen, die insbesondere die Fernlinienbusse betreffen:

  • Nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) fallen pro Rollstuhlstellplatz 6 Sitzplätze weg, d. h., bei 2 vorgeschriebenen Rollstuhlstellplätzen beträfe dies 12 Sitzplätze, was zu großen Umsatzeinbußen führen könnte.
  • Infolge des wachsenden Anteils des Verkehrs mit Fernlinienbussen wird seitens der Behindertenverbände zu Recht die Forderung erhoben, die Barrierefreiheit analog dem Stadtverkehr einschließlich der Rollstuhlnutzer durch neue technisch-technologische Lösungen zügig zu verbessern.

Auch die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Gruppen von mobilitätseingeschränkten Personen führen zu Konflikten:

  • Für ältere und schwangere Personen, für Rollstuhl- und Rollatornutzer, für Eltern mit Kinderwagen und Kindern bedeutet die Einführung der Niederflurtechnik große Erleichterungen, durch das gleichzeitig mögliche Abstellen von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen reicht aber häufig das Platzangebot nicht aus.
  • Die zunehmende Digitalisierung von Information und Kommunikation bringt auch für mobilitätseingeschränkte Reisende mit Informatik-Kenntnissen die entsprechenden Vorteile, kann aber bei Älteren zu größeren Konflikten und zur Scheu vor Reisen führen.

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