Haupt- und Nebenwege
- Breite der Hauptwege ≥ 1,80 m, der Nebenwege ≥ 0,90 m,
- für Rollstuhlnutzer Wendemöglichkeit in Sichtweite mit Bewegungsfläche 1,50 m × 1,50 m,
- Gehwegbegrenzungen mit Rasenkantensteinen von ≥ 30 mm Höhe,
- Längsgefälle der Rasenkantensteine zur Abführung von Oberflächenwasser bei Querneigung des Weges,
- Abgrenzung zwischen Oberflächen-Belag und Rasen durch visuell und taktil unterschiedlich wahrnehmbares Material (z. B. Kleinsteinpflasterstreifen mit Tiefe ≥ 0,60 m).
Ruhebereiche
- Aufstellen von Ruhebänken mit Arm- und Rückenlehne in angemessenen Abständen,
- Höhe der Sitzfläche zwischen 0,46 und 0,48 m,
- Installation barrierefreier Sanitäranlagen, ggf. Umkleidekabinen und diverse Automaten,
- Gewährleistung von deren Auffindbarkeit durch Leitsysteme (z. B. Bodenindikatoren, akustische Signale),
- Aufstellung von lesbaren Informationstafeln für Sehbeeinträchtigte und Blinde (Braille-Schrift), aber auch in angemessener Höhe für kleinwüchsige Besucher,
- Installation von leicht auffindbaren Fernsprech- und Notrufeinrichtungen, die auch für Rollstuhlnutzer erreichbar sind.
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