Gestaltung der Rad- und Wanderwege

  • Trennung von Rad- und Gehwegen auf gleichem Niveau durch Begrenzungsstreifen mit einer Breite ≥ 0,50 m, der sich durch Oberfläche taktil und visuell von Belägen der Rad- und Gehwege deutlich unterscheidet,
  • Tiefe von Muldenrinnen ≤ 1/30 ihrer Breite.

Gestaltung der Radwege

  • möglichst ebene Wege mit geringen Steigungen ohne Stufen und Schwellen,
  • Vermeiden von Bodenindikatoren auf Radwegen, um Irritationen für Blinde und Sehbeeinträchtigte auszuschließen.[1]

Gestaltung der Wanderwege[2]

  • Oberflächen-Belag der Wanderwege möglichst aus natürlichem Material (Erd- oder Sandweg, Holzbohlenweg (Rutschgefahr bei Feuchtigkeit), bituminöse Deckschicht),
  • Abdecken von Entwässerungsrinnen mit Gitter (30 mm × 30 mm) zur mühelosen Überquerung durch Rollstuhlnutzer bzw. zum Ausschluss der Stolpergefahr,
  • befestigte Umgehungsmöglichkeiten für Fußgänger und Rollstuhlnutzer im Abstand von ≥ 0,90 m bei Schranken und Pollern zur Absperrung für Kraftfahrzeuge,
  • geschlossene Informationskette bezüglich Wanderziel, -route, Sehenswürdigkeiten,
  • Sanitärräume, Gastronomie mittels plausibler Piktogramme bei ausreichendem Kontrast, in Braille-Schrift und als akustische Information,
  • möglichst geschlossenes Leit- und Orientierungssystem für sehbeeinträchtigte und blinde Wanderer durch Tastleisten, Tastkanten (Steine), Wegrand mit Rasen, ergänzt durch Handläufe bei Überquerungen, durch Informationstafeln mit Aufmerksamkeitsfeld in Höhe von ≤ 1,60 m sowie akustische Anzeigen (deutliche Unterscheidung von Freigabesignalen von Lichtsignalanlagen),
  • Informationstafeln mit Informationen zu Schwierigkeiten entlang der Routen (Routenlänge, Längsneigung, Ruhebereiche, WC, Notruf u. a.),
  • taktile Karten mit vereinfachter Darstellung und schneller Erkennbarkeit (klare Konturen und Symbole – Punkt-, Linien- und Flächensymbole) für sehbeeinträchtigte Menschen,
  • sichere Informationen für Sehbeeinträchtigte und Blinde an Kreuzungen und Gabelungen durch Aufmerksamkeitsfelder,
  • für jede Wegrichtung ein eigener visuell und taktil wahrnehmbarer Wegweiser in Höhe
  • von ≤ 1,60 m, ergänzt durch Braille-Schrift (für Kinder, Kleinwüchsige und Rollstuhlnutzer, Blinde),
  • Einrichten von Verweil- und Begegnungs- sowie Rastplätzen.
[1] Kohaupt: Radwege im barrierefreien Verkehrsraum, www.unbehindertmobil.de.
[2] Friedrich/Zeigerer/Sommer: Freiraum – Planungsleitfaden für barrierefreie Gestaltung von Wanderwegen, Verband Naturpark Thüringer Wald e. V., Erfurt 2005.

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