Planungsanforderungen[1]

  • Ermöglichung zum Erwerb von spielerischen Material- und Bewegungserfahrungen für körperbeeinträchtigte Kinder (im Rollstuhl, mit eingeschränkter Muskelkraft und Bewegungsstörungen – z. B. Rollstuhlfahrerschaukel) sowie Kinder mit eingeschränktem Seh- und Hörvermögen,
  • spezifische Orientierungs- und Spielangebote für seh- und hörbeeinträchtigte Kinder mit optischen und taktilen Orientierungshilfen,
  • Integration der Materialien Sand und Wasser in Spielangebote auch für Kinder mit kognitiven Einschränkungen.

Gestaltungsanforderungen

  • Gewährleistung stufenloser Zugänglichkeit der Spielgeräte auch für Rollstuhlnutzer,
  • bei freien Fallhöhen ≤ 0,15 m auf rollstuhlbefahrenen Flächen Integration von Radabweisern als Fallschutz mit einer Höhe von 0,10 m,
  • bei freien Fallhöhen ≤ 1 m ist zusätzlich Geländer mit Handlauf, bei Fallhöhen > 1 m anstatt Geländer eine Brüstung mit Handlauf erforderlich,
  • Abstand zum Anfahren und Wenden zwischen Spielgeräten ≥ 1,50 m,
  • bei Einbeziehung von Rampen in das Spielgeschehen ist Gefälle auf ≤ 6 % zu begrenzen.
[1] Spielplätze für alle Kinder, Zeitschrift LandschaftsArchitekten 05/2002.

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