Planungsanforderungen[1]
- Ermöglichung zum Erwerb von spielerischen Material- und Bewegungserfahrungen für körperbeeinträchtigte Kinder (im Rollstuhl, mit eingeschränkter Muskelkraft und Bewegungsstörungen – z. B. Rollstuhlfahrerschaukel) sowie Kinder mit eingeschränktem Seh- und Hörvermögen,
- spezifische Orientierungs- und Spielangebote für seh- und hörbeeinträchtigte Kinder mit optischen und taktilen Orientierungshilfen,
- Integration der Materialien Sand und Wasser in Spielangebote auch für Kinder mit kognitiven Einschränkungen.
Gestaltungsanforderungen
- Gewährleistung stufenloser Zugänglichkeit der Spielgeräte auch für Rollstuhlnutzer,
- bei freien Fallhöhen ≤ 0,15 m auf rollstuhlbefahrenen Flächen Integration von Radabweisern als Fallschutz mit einer Höhe von 0,10 m,
- bei freien Fallhöhen ≤ 1 m ist zusätzlich Geländer mit Handlauf, bei Fallhöhen > 1 m anstatt Geländer eine Brüstung mit Handlauf erforderlich,
- Abstand zum Anfahren und Wenden zwischen Spielgeräten ≥ 1,50 m,
- bei Einbeziehung von Rampen in das Spielgeschehen ist Gefälle auf ≤ 6 % zu begrenzen.
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