Die Vorbereitung der Sanierung ist Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst
1. |
die vorbereitenden Untersuchungen, |
2. |
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets, |
3. |
die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung, |
4. |
die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist, |
5. |
die Erörterung der beabsichtigten Sanierung, |
6. |
die Erarbeitung und Fortschreibung des Sozialplans, |
7. |
einzelne Ordnungs- und Baumaßnahmen, die vor einer förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durchgeführt werden. |
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