Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind
1. |
die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde, |
2. |
die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde, |
3. |
das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde. |
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