Die Baustellenordnung ist kein rechtlich verbindliches Konstrukt, vielmehr eine Vereinbarung zur Ordnung der Baustelle. Sie enthält auf das konkrete Bauvorhaben bezogene Regelungen des Miteinanders, die verbindlich in Verträgen, Leistungsbeschreibungen und im Planungsprozess fixiert sind, sollte aber keine zusätzlichen Pflichten beinhalten. Die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen eingehalten, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gegeben sein. Oft wird sie als "Hausordnung für die Baustelle" bezeichnet.
Eine fixe Vorgabe für die Inhalte einer Baustellenordnung gibt es nicht. Vielmehr können darin die Dinge geregelt werden, die für regelwürdig angesehen werden und für das geordnete Zusammenwirken sinnvoll erscheinen.
Die Regelungen können folgende Themenfelder betreffen:
- Arbeitsschutz,
- Umweltschutz,
- Verkehrssicherung,
- Koordination und Zusammenarbeit,
- Maßnahmen zur Ersten Hilfe,
- Transport- und Lagermöglichkeiten,
- Kataster der anliegenden Leitungen und Netzanlagen,
- Parallele Nutzungen, z. B. beim Bauen im Bestand und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Baustellengelände.
1.1 Form
Die Baustellenordnung soll informieren und lenken, offen und transparent sein und v. a. einfach verständlich und überschaubar.
Eine kompakte Ausführung, ergänzt z. B. durch Plakat oder Aushang empfiehlt sich, Piktogramme sind sinnvoll, da sie mehrere Informationen und Aussagen bündeln und über Sprachbarrieren hinweg darstellen können. Zudem wird Textlastigkeit vermieden, ebenso wie komplizierte und wortreiche Beschreibungen. Sichtbar gemacht werden kann die Baustellenordnung an den Zugängen zur Baustelle oder verteilt werden als Handzettel. Vermittelt werden kann sie bei Einweisungen oder Unterweisungen.
1.2 Nutzen/Anwender
Zielgruppen sind Bauherren, Bauleitungen, Projektleitungen oder Generalunternehmen größerer Bauvorhaben, die in der Verantwortung für einen geordneten und abgestimmten Bauablauf und für die wirksame Weitergabe von Basisinformationen stehen. Aber auch Bauherren kleinerer Bauvorhaben finden Anregungen, die in Bezug auf ihr Projekt anwendbar sind.
Baufirmen (z. B. Führungsverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Brandschutzhelfer) finden zu verschiedenen Themengebieten Hinweise für die Auftragsausführung und können ihre Arbeitseinsätze entsprechend vorbereiten und disponieren. Spezifische Inhalte der Baustellenordnung können für die Erstellung der baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung genutzt werden.
Koordinatoren nach Baustellenverordnung finden Hinweise zum Arbeitsschutz. Baustellenordnung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan können sich partiell ergänzen.