Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
In den letzten Jahrzehnten ist der Aufwand für Gebäude- und Anlagentechnik in nahezu allen Bereichen und Branchen drastisch gestiegen. Damit kommt den Installationen auch unter Brandschutzgesichtspunkten große Bedeutung zu. Dabei geht es um folgende Punkte:
- Vermeidung der Rauch- und Brandausbreitung (etwa durch offene Wanddurchbrüche oder Öffnungen, die sich durch den Abbrand von Rohrleitungen usw. ergeben würden);
- Minimierung der Risiken, die sich durch die Brandlasten von Kabeln, Kunststoffleitungen usw. ergeben können;
- Funktionserhalt von Rohrleitungen und Kabeln (nur in besonderen Fällen, z. B. bei der Versorgung von Sprinkleranlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerwehraufzügen usw.).
Erschwerend für den Brandschutz kommt hinzu, dass anders als zu Zeiten der klassischen Unterputzinstallation bei modernen Gebäuden die technische Ausstattung so flexibel sein muss, dass die Installationen praktisch immer zugänglich sein müssen, weil unentwegt Veränderungen vorgenommen werden. Die Baustelle im Haus, bei der Schächte geöffnet und Kabel gezogen werden, ist so oft nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel.
Für Lüftungs- und Rohrleitungen (z. B. Wasser, Abwasser) und Kabeltrassen gibt es entsprechende Abschottungen, z. B. Brandschutzklappen und -manschetten oder Kabelschotts.
Systeme, die im Normalfall offen stehen und erst im Brandfall abdichten, arbeiten i. d. R. mit selbstaufschäumenden Materialien, die so stark ausgelegt sein können, dass sie problemlos z. B. Rohrleitungen an Wanddurchbrüchen zupressen (vgl. Abb. 5).
Abb. 5: Leitungsabschlüsse
Wichtig zu wissen ist, dass alle solche Systeme der DIN 4102 (v. a. Teile 6, 9, 11) entsprechen müssen und eine entsprechende Zulassung brauchen. Auswahl und Einbau müssen sachgerecht erfolgen. So spielt es für den Einsatz eines Kabelschotts z. B. eine Rolle, in welcher Art die betreffenden Kabel verlegt sind. Werden Kabelpritschen verwendet, ist im Brandfall (bei Versagen der Aufhängung) nämlich mit einer besonders hohen Zugbelastung am Schott durch das Gewicht der durchhängenden Kabel zu rechnen.
Selbst bei den einfacheren Verfahren, bei denen Wanddurchführungen durch Brandwände z. B. nicht offen bleiben, sondern gleich nach Installation fest mit entsprechenden Baustoffen verschlossen werden, muss sichergestellt sein, dass zugelassene Mörtel, Spachtelmassen o. Ä. in der vorgeschriebenen Weise verarbeitet werden.
Lüftungsleitungen, Installationsschächte oder Kabeltrassen können auch so ausgeführt werden, dass sie selbst eine Feuerwiderstandklasse erfüllen. Die Anforderungen dafür sind ebenfalls in der DIN 4102 niedergelegt, allerdings kommen hier wirtschaftlich ohnehin i. d. R. nur zugelassene Systemlösungen infrage.
Für technische Informationen kommen neben den entsprechenden Fachfirmen in diesem Bereich besonders die Sachversicherer mit ihrem VdS-Regelwerk infrage.