1.2.1 Geringe Beanspruchung der Augen

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass künstliche Beleuchtung dann besonders ergonomisch ist, wenn sie die Augen möglichst wenig beansprucht. Dem folgen die in Abschn. 1.1 genannten Kriterien, die mit ganz unterschiedlichen Beleuchtungsanlagen realisiert werden können (s. Abschn. 3). Da aber im Gewerbebau in aller Regel der technische Aufwand für die Arbeitsplatzgestaltung in Grenzen gehalten wird, werden mit Abstand am häufigsten Standardlösungen mit Deckenleuchtstofflampen bzw. heute den entsprechenden LED-Leuchten realisiert. Diese ermöglichen eine raumweit relativ gleichmäßige Ausleuchtung, die als augenschonend und damit physiologisch empfehlenswert gilt. Allerdings empfinden viele Menschen – in unterschiedlichem Ausmaß – genau diese "allgegenwärtige" Art der Beleuchtung als sehr exponierend, aufdringlich und damit belastend. Sie erleben Beleuchtungsstärkeunterschiede im Raum als willkommene Abwechslung und dunklere Bereiche als entspannend oder hellere als konzentrationsfördernd. Wenn diese Empfindungen sehr stark sind, können physiologische Vorteile von psychologischen Nachteilen überlagert werden (s. Abschn. 1.3).

 
Praxis-Beispiel

Sekretariatsarbeit

In einem größeren Abteilungssekretariat laufen viele Fäden zusammen. Bildschirmarbeit wechselt sich mit Telefonkommunikation, Aktenablage, Postbearbeitung, Besucherempfang und Kopierarbeiten ab und zwischendrin stehen noch häufige Gänge in andere Räume und Bereiche an. Wer so arbeitet, schont seine Augen, wenn der Raum möglichst gleichmäßig ausgeleuchtet ist und die Beleuchtungsstärken in verschiedenen Arbeitsbereichen nicht so stark abweichend sind, dass das Auge sich ständig neu einstellen muss. Die Standard-Deckenbeleuchtung ist hier eine gute Lösung.

1.2.2 Individuelle Bedürfnisse

Besondere Anforderungen an die künstliche Beleuchtung entstehen vor allem durch ein individuell verringertes Sehvermögen. Wer eine starke Korrekturbrille trägt, ist u. U. auf etwas höhere Beleuchtungsstärken angewiesen, aber auch mit zunehmenden Alter steigen die Anforderungen an Beleuchtungsstärke und Begrenzung der Blendung. Das ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und verlangt ggf. Anpassungen an der Beleuchtungsanlage (Abschn. 6.1 ASR A3.4). An Arbeitsplätzen für Menschen mit Sehbehinderung werden häufig spezielle Zusatzleuchten verwendet, ggf. in Verbindung mit Vergrößerungsmöglichkeiten.

 
Wichtig

"Neonlicht blendet!" – und macht die Augen kaputt?

Wenn die Beleuchtungsanlage den ergonomischen Grundanforderungen weitgehend entspricht, also blend- und flimmerfrei und mit der vorgesehenen Beleuchtungsstärke installiert wurde, dann spricht physiologisch nichts für diese immer wieder geäußerte Einschätzung. Dazu sind auch die bereits vorliegenden Langzeiterfahrungen mit Leuchtstofflampen am Arbeitsplatz völlig unkritisch. Wer allerdings individuell so empfindet, der oder die wird nicht einfach durch Sachaufklärung die negativen Wahrnehmungen unter Leuchtstofflampen abstellen können. Hilfreich kann es in solchen Fällen sein, eine Zusatzleuchte zu akzeptieren, die Betroffene oft selbst mitbringen.

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