3.1.1 Raumbezogene Beleuchtung

Dabei wird der gesamte Arbeitsraum als ein homogener Arbeitsbereich angesehen und gleichmäßig ausgeleuchtet. Augenscheinlicher Vorteil ist, dass auf diese Weise der Raum vielfältig nutzbar bleibt und Arbeitsplätze jederzeit anders ausgerichtet werden können. Allerdings bleiben die vielfältigen Möglichkeiten der Lichtgestaltung weitgehend ungenutzt und eine individuelle Anpassung ist kaum möglich.

3.1.2 Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung

Hier werden bei der Ausleuchtung Arbeitsbereiche im Raum, wie z. B. Schreibtisch- und Besprechungsbereich, sowie Verkehrswege im Raum unterschieden. So können Arbeitsbedingungen gezielt durch eine angepasste Beleuchtung verbessert werden, aber bei nachträglichen Veränderungen muss die Beleuchtungssituation, ggf. auch die Anlage angepasst werden.

3.1.3 Teilflächenbezogene Beleuchtung

Dabei können auch einzelne Teilbereiche eines Arbeitstisches oder einer Ablage einzeln ausgeleuchtet werden. Das macht Sinn bei

  • besonderen Sehaufgaben, die z. B. eine bestimmte Lichtfarbe verlangen,
  • hohem Bedarf an Individualisierbarkeit, z. B. für Beschäftigte mit Sehschwächen,
  • besonderen Anforderungen an die Lichtgestaltung, z. B. um die Konzentration zu fördern.
 
Praxis-Tipp

Mobile Leuchten

Mobile Leuchten erlauben eine bereichs- oder teilflächenbezogene Ausleuchtung und sind so flexibel, dass Arbeitsplätze verändert werden können. Allerdings sind Anschlusskabel auf dem Boden leicht Stolperfallen, und wo etwas steht oder liegt, wird weniger gründlich gereinigt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?