Gesundheitsgefährdend sind Dämpfe. Sie

  • reizen Atemwege, Verdauungswege, Augen und Haut,
  • können Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Müdigkeit, Konzentrationsstörung, Gewichtsabnahme sowie Gesundheitsstörungen wie Rausch, Herzrhythmusstörung, Leberschaden, Nierenschaden, Nervenschäden verursachen; bei höheren Konzentrationen sind Atem- und Herz-Kreislaufstillstand möglich.

Benzine haben entfettende Wirkung auf die Haut, Hautentzündungen sind möglich.

 
Achtung

Benzin für Reinigungszwecke

Für Reinigungszwecke sollte kein handelsübliches Benzin verwendet werden, da es Benzol enthält. Benzol ist krebserregend.

 
Wichtig

Ermittlung des Arbeitsplatzgrenzwertes

In die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) für Kohlenwasserstoffgemische als Lösemittel ohne Zusatzstoffe (sog. Additive) fließen ein: Die Gewichtsanteile der einzelnen Komponenten sowie der stoffspezifische AGW bzw. der sog. Gruppengrenzwert (s. RCP-Methode, Formeln zur Berechnung s. Abschn. 2.9 TRGS 900).

Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische als Lösemittel:

 
Fraktionen (RCP-Gruppen) AGW (mg/m³)
C6–C8 Aliphaten 700
C9–C14 Aliphaten 300
C9–C14 Aromaten 50

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