Gesundheitsgefährdend sind Dämpfe. Sie
- reizen Atemwege, Verdauungswege, Augen und Haut,
- können Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Müdigkeit, Konzentrationsstörung, Gewichtsabnahme sowie Gesundheitsstörungen wie Rausch, Herzrhythmusstörung, Leberschaden, Nierenschaden, Nervenschäden verursachen; bei höheren Konzentrationen sind Atem- und Herz-Kreislaufstillstand möglich.
Benzine haben entfettende Wirkung auf die Haut, Hautentzündungen sind möglich.
Benzin für Reinigungszwecke
Für Reinigungszwecke sollte kein handelsübliches Benzin verwendet werden, da es Benzol enthält. Benzol ist krebserregend.
Ermittlung des Arbeitsplatzgrenzwertes
In die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) für Kohlenwasserstoffgemische als Lösemittel ohne Zusatzstoffe (sog. Additive) fließen ein: Die Gewichtsanteile der einzelnen Komponenten sowie der stoffspezifische AGW bzw. der sog. Gruppengrenzwert (s. RCP-Methode, Formeln zur Berechnung s. Abschn. 2.9 TRGS 900).
Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische als Lösemittel:
Fraktionen (RCP-Gruppen) | AGW (mg/m³) |
---|---|
C6–C8 Aliphaten | 700 |
C9–C14 Aliphaten | 300 |
C9–C14 Aromaten | 50 |
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