Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Zusammenfassung
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen werden eingesetzt, um den Schutz der Beschäftigten vor Verletzungen an Gefahrstellen kraftbetriebener Arbeitsmittel zu bewirken. Die kraftbetriebenen Arbeitsmittel müssen allerdings für diese Schutzmaßnahme geeignet sein.
1 Grundlagen
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) sind Einrichtungen, bei denen ein Schaltvorgang durch Veränderung optischer, elektromagnetischer, elektrostatischer oder anderer Felder ausgelöst wird.
Beispiele für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen:
- Lichtvorhänge,
- Lichtschranken,
- Lichtgitter oder
- Kontaktmatten.
Eine BWS ist so weit von einer Gefahrstelle entfernt angebracht, dass die Personenbewegung nach Auslösung der BWS nicht ausreicht, die Gefahrstelle zu erreichen, bevor die gefährliche Bewegung gestoppt ist.
Bei der Installation von BWS werden daher berücksichtigt:
- Gefahrstellen (wo können Quetsch- und Scherstellen oder Einzugstellen auftreten?),
- gefahrbringende Bewegungen (z. B. Schließ- oder Schnittbewegungen von Werkzeugen),
- Gefahrbereiche (wo kann der Mensch in die Nähe einer Gefahrstelle gelangen?).
Eine BWS verfügt über ein Schutzfeld. Kommen Personen oder Körperteile (z. B. die Hand) in das Schutzfeld, dann wird durch jeweils geeignete Sensoren die gefährliche Bewegung von kraftbetriebenen Arbeitsmitteln unterbrochen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Arbeitsmittel über eine Nachlaufzeit und damit verbunden einen Nachlaufweg verfügt. Ebenso verfügt eine BWS über eine Ansprechzeit (Zeit zwischen dem Eindringen in das Schutzfeld und der Auslösung des Schaltvorgangs).
2 Kennzeichnung
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen müssen über folgende Kennzeichnung verfügen:
- Hersteller oder Lieferant,
- Typ,
- Baujahr,
- Fabriknummer,
- zulässige Betriebsumgebungstemperatur,
- Ansprechzeit und
- Hindernisgröße.
3 Fremdeinflüsse
Fremdeinflüsse dürfen die Schutzwirkung einer BWS nicht beeinflussen. Zu den Fremdeinflüssen zählen
- Schwingungen,
- Fremdkörper (z. B. Wasser),
- Fremdfelder,
- Umgebungstemperatur und
- Netzstörungen (z. B. Spannungsschwankungen).
4 Wiederanlaufsperre
Wird die gefahrbringende Bewegung durch Eindringen in das Schutzfeld unterbrochen, darf eine erneute Bewegung des Arbeitsmittels erst durch Betätigen eines Befehlsgeräts ausgelöst werden können. Dieses Befehlsgerät muss sich außerhalb des Schutzfelds befinden.
5 Schutzfeld
Das Schutzfeld der BWS muss die gefährlichen Teile eines Arbeitsmittels so weit umgeben, dass die gefährlichen Teile nach dem Auslösen der BWS nicht erreicht werden können, bevor die gefahrbringende Bewegung unterbrochen oder beendet ist.
Für Handbewegungen gilt z. B.: Sicherheitsabstand = Greifgeschwindigkeit x Nachlaufzeit (wobei als Greifgeschwindigkeit mind. 1,6 m/s gerechnet wird). Der Mindest-Sicherheitsabstand an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln mit Werkzeugschließbewegung beträgt z. B. 100 mm.
6 Sicherungsmaßnahmen
Eine BWS muss so angebracht werden, dass
- Untergreifen,
- Übergreifen,
- Umgreifen oder
- Aufenthalt zwischen Schutzfeld und Gefahrenstelle
nicht möglich sind.
7 Prüfungen durch den Unternehmer
Prüfungen müssen durchgeführt werden
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
- nach jedem Umrüsten und nach Instandsetzungen und
- mindestens jährlich.
Die erstmalige Prüfung sowie die Durchführung der jährlichen Prüfung müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden.
- Abhängig vom Ergebnis der Prüfung wird die Frist bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung festgelegt.
8 Unterweisung und Prüfung durch die Beschäftigten
Die Beschäftigten müssen über die Gefährdungen und die Schutzmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz vor Aufnahme der Tätigkeit und danach wiederkehrend, mindestens jedoch jährlich, unterwiesen werden:
- Funktion der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen erklären.
- BWS muss von den Beschäftigten arbeitstäglich auf Funktion geprüft werden. Dafür müssen Prüfmittel in das Schutzfeld eingebracht werden, mit denen die Funktion festgestellt wird.