Im Hinblick auf die Gesundheit wird der Klimawandel oft mit tödlichen Ereignissen aufgrund von Starkregen, Überflutungen oder Hitzewellen in Verbindung gebracht. Es gibt jedoch auch "stillere" Folgen des Klimawandels, die sich schleichend verschlimmern. Dies ist auch im Hinblick auf die UV-Strahlung zu beachten.

Die Intensität der UV-Strahlung ist v. a. durch die Dicke der Ozonschicht und die Bewölkung geprägt. Für Deutschland zeigt sich ein statistisch signifikanter Anstieg der Werte des UV-Index (+ 3 %) und auch der UV-Jahresdosis (+ 2 %) während des Zeitraums 2010–2019 im Vergleich zum langjährigen Mittelwert 1983–2019. Gesundheitlich bedeutsam ist, dass diese Abweichungen vom langjährigen Mittel besonders im Frühjahr zu beobachten sind. Dies ist gesundheitlich problematisch, da im Frühjahr die Haut der meisten Menschen noch keinen UV-Schutz durch Hautbräune aufweist und somit besonders UV-empfindlich ist. Da sich die Dicke der Ozonschicht in Folge des FCKW-Verbotes stabilisiert hat, ist der Großteil des Zuwachses an UV-Strahlung in Deutschland auf eine Abnahme der Bewölkung im Frühjahr und Sommer zurückzuführen. Prognosen für die Zukunft sind schwierig zu treffen. In der Folge der Erderwärmung kann es aber durch weniger Bewölkung zu einer weiteren Zunahme der UV-Strahlung kommen. Ein zweiter Aspekt, der mit Blick auf den Klimawandel zu beachten ist, ist eine mutmaßliche Zunahme von Niedrigozonereignissen, infolgedessen sich die UV-Strahlungsintensität verstärkt.[1]

Die Zunahme der UV-Strahlung ist allerdings nur ein Baustein, der bei Projektionen zur Abschätzung der Gesundheitsauswirkungen zu bedenken ist. Auf der anderen Seite steht die Exposition jedes Einzelnen. Hier besteht die Möglichkeit höherer Exposition (durch mehr Aufenthalte im Freien mit weniger Bekleidung aufgrund angenehmerer Temperaturen) oder aber auch einer Reduktion (durch vermehrten Aufenthalt im Schatten oder Innenräumen an Hitzetagen).[2] Die Beeinflussung der individuellen UV-Exposition ist die zentrale Aufgabe des Arbeits- und Bevölkerungsschutzes.

[1] Baldermann/Laschewski/Grooß, 2023; DKG et al., 2021.
[2] Baldermann et al., 2023.

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