Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind für Berufskraftfahrer charakteristisch:[1]

  • Mindestalter für das Fahren von Bussen 21 Jahre, für das Fahren von Lkw 18 Jahre,
  • leichte bis mittelschwere Arbeit,
  • physische Belastung und Beanspruchung durch langandauerndes Sitzen während der Fahrten zur Tages- und Nachtzeit sowie durch Beteiligung beim Be- und Entladen,
  • psychische Belastung und Beanspruchung aufgrund höchster Konzentration und Daueraufmerksamkeit beim Steuern des Fahrzeuges,
  • erforderliche höhere Kompetenz an mentalen Fähigkeiten (Informationsaufnahme, -verarbeitung und Handlungsausführung),
  • stabile psychische Leistungen in der Ausgewogenheit von Schnelligkeit und Sorgfaltsleistung,
  • Erfordernis selbstständiger Entscheidungen fernab vom Firmensitz,
  • Fähigkeit zum Umgang mit Zoll- und Beförderungspapieren,
  • schnelle und sichere Wahrnehmung optischer Informationen hinsichtlich Bedeutungsgehalt und Zielorientierung,
  • im Falle eines Hörverlustes ist das Tragen von Hörgeräten (nach medizinisch-technischem Stand bzw. audiologisch-technischem Stand) von dem Audiometrieergebnis ohne Hörhilfe abhängig,
  • ggf. ist bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit vor Erteilung einer Fahrerlaubnis eine fachärztliche Eignungsuntersuchung erforderlich,
  • bei allen anderen möglichen vorliegenden Erkrankungen von Organen oder von psychischen Erkrankungen sind vor Erteilen einer Fahrerlaubnis ggf. ebenfalls fachärztliche Gutachten einzuholen,
  • besonders hohe Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit bei Fahrgastbeförderung,
  • spezielle Anforderungen an die Anpassung an das Fahrzeug oder an orthopädische Hilfsmittel bei körperbehinderten Kraftfahrern gemäß Merkblatt VdTÜV Kraftfahrwesen 745,[2]
  • die Anforderungen an das Sehvermögen hinsichtlich zentraler Tagessehschärfe, Gesichtsfeld und Beweglichkeit der Augen, Kontrast- bzw. Dämmerungssehen, Farbensehen und Blendempfindlichkeit sind in FeV Anlage 6 geregelt.[3]
  • körperliche Voraussetzungen für beidhändige Arbeit und sitzende Tätigkeit.
[1] Gräcmann/Albrecht: Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit Heft M 115, Bergisch-Gladbach 2019.
[2] Merkblatt VdTÜV Kraftfahrwesen 745, Ausgabe 10.93 "Sicherheitsmaßnahmen bei körperbehinderten Kraftfahrern".

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