Lacke bestehen i. d. R. aus Bindemitteln, Pigmenten, Lösemitteln, Füllstoffen und Additiven.
2.1.1 Wasserlacke
Wasserlacke enthalten einen wesentlich geringeren Anteil an organischen Lösemitteln (i. Allg. 3–10 %) als konventionelle Lacke, der Anteil an Wasser liegt bei 50–70 %. Wasserlack kann entzündbar sein, wenn er einen bestimmten Anteil an organischen Lösemitteln überschreitet (Formel zur Berechnung in DGUV-I 209-046). Es sind dann Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz umzusetzen. Unterhalb dieses Anteils sind Wasserlacke nicht entzündbar. Als Lackschicht können sie jedoch brennbar sein.
Neue Bezeichnungen für entzündbare Flüssigkeiten nach CLP-Verordnung
Mit dem Inkrafttreten der europäischen CLP-Verordnung 1272/2008/EG werden entzündbare Flüssigkeiten nach CLP eingestuft und gekennzeichnet, z. B. auch Lacke mit bestimmtem Anteil an organischen Lösemitteln. Für Bezeichnung und Flammpunkt sind bisherige – neue Bezeichnung (Flammpunkt nach CLP):
- entzündlich – entzündbar (23–60 ºC)
- leichtentzündlich – leicht entzündbar (unter 23 ºC, Siedepunkt > 35 ºC)
- hochentzündlich – extrem entzündbar (unter 23 ºC, Siedepunkt ≤ 35 ºC)
Wasserlacke enthalten u. a. Bindemittel. Je nach verwendetem Bindemittel unterscheidet man wasserlösliche bzw. wasserverdünnbare Lacke:
- Wasserlösliche Lacke enthalten bis zu 25 % organische Lösemittel (häufig Butylglykol), Bindemittel sind Acrylharze und Isocyanate.
- Wasserverdünnbare Lacke: Bindemittel sind nicht gelöst, sondern im Lack fein verteilt.
Die Lackschicht bildet sich durch Verdunsten des Lösemittels. Durch Einsatz von Wasserlacken kann eine besondere Oberflächenhärte erreicht und Versprödungsrisse können reduziert oder verhindert werden.
Gesundheitsgefahren bei Einsatz von Wasserlacken
Organische Lösemittel gefährden die Gesundheit. Bei Hautkontakt können Allergien und Ausschläge (sog. "Malerkrätze") entstehen. Dämpfe sind gesundheitsgefährdend und können beim Einatmen Benommenheit (sog. "Malerblödheit") auslösen.
Beim Einsatz von Wasserlacken ist der Gehalt an organischen Lösemitteln stark reduziert. Gelangen allerdings Aerosole in die Lunge, können sie wegen ihres hohen Wasseranteils schlechter abgehustet werden, als dies bei konventionellen Lacken der Fall ist. Es müssen also auch bei der Verarbeitung von Wasserlacken geeignete Maßnahmen wie Absaugung und Atemschutz umgesetzt werden.
2.1.2 Nitrocellulose-Lacke (NC)
Nitrocellulose-Lacke bestehen aus 25–45 % Festkörpern, Hauptbestandteil ist Nitrocellulose. Der Anteil an organischen Lösemitteln liegt entsprechend bei 55–75 %. NC-Lacke sind preisgünstig und – wegen ihres hohen Anteils an organischen Lösemitteln – schnelltrocknend.
2.1.3 UV-Lacke
Normalerweise enthalten UV-Lacke keine Lösemittel und bestehen nahezu zu 100 % aus Feststoffen. Inhaltsstoffe sind Acrylate, Fotoinitiatoren, Pigmente, Additive und Reaktivverdünner. Sie härten meist nur unter UV-Licht aus. Das UV-Licht löst eine schichtbildende, chemische Reaktion aus.
2.1.4 Pulverlacke
Pulverlacke werden in pulverförmiger Form auf den Werkstoff aufgebracht. Inhaltsstoffe sind chemische Systeme, Bindemittel, Additive, Farbmittel und Füllstoffe. Pulverlacke enthalten keine Lösemittel. Sie werden mit elektrostatischen oder triboelektrischen Systemen aufgesprüht und bilden durch chemische Reaktion bei erhöhten Temperaturen eine Schicht. Je nach Anwendungszweck stehen verschiedene Lacksysteme zur Verfügung. Am häufigsten werden Epoxi-, Polyester- und Hybrid-Pulverlacke verwendet. Weniger gebräuchlich sind Polyurethan- oder Acrylat-Pulverlacke. Die Entwicklung bei Pulverlacken geht in Richtung UV-Härtung (s. o.), da sie bei geringeren Temperaturen erfolgen kann und so Energieeinsparungen möglich sind.