Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dr. Josef Sauer
Der Arbeitgeber muss Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten und eine Verbesserung anstreben (§ 3 ArbSchG). Die sinkende Zahl von Arbeitsunfällen deutet darauf hin, dass die meisten Unternehmen in puncto technischem Arbeitsschutz gut aufgestellt sind. Der Aspekt Gesundheit wird dagegen noch häufig vernachlässigt.
Besonders in KMU suchen Verantwortliche nach einer geeigneten Vorgehensweise, um das Thema Gesundheit systematisch zu bearbeiten. Es bleibt sonst oft bei einmaligen Aktionen wie dem jährlichen Gesundheitstag oder dem fast schon in Verruf geratenen Obstkorb.
Ist bereits ein Qualitätsmanagementsystem z. B. nach ISO 9001 eingerichtet, können bestehende Prozesse um das Thema Gesundheit ergänzt werden. Die Zusammenarbeit von Führungsverantwortlichen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Personalverantwortlichen im Unternehmen wird dadurch verbessert.
Die ISO 9001:2015 liefert direkte Anknüpfungspunkte an das Thema Gesundheit. Dies wird im Folgenden beispielhaft anhand der Abschnitte Führung und Unterstützung aufgezeigt.
1.1 Führung (Kap. 5)
Die Qualitätsnorm fordert,
- dass die erforderlichen Ressourcen für das QM-System zur Verfügung stehen (Kap. 5.1.1 e) und
- Personen einzusetzen, anzuleiten und zu unterstützen, damit diese zur Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems beitragen (Kap. 5.1.1 h).
Die Prozessbeschreibung "Führung" sollte daher ergänzt werden:
- Eine Altersstrukturanalyse ist durchzuführen,
- erforderliche Maßnahmen sind daraus abzuleiten, z. B. Organisation des Wissenstransfers, Einrichten altersgemischter Teams, Weiterbildung für Beschäftigte aller Altersgruppen planen sowie Schaffen von Ausbildungsplätzen.
1.2 Unterstützung (Kap. 7)
Die Prozessumgebung (Kap. 7.1.4) muss so gestaltet werden, dass Produkte und Dienstleistungen normkonform erstellt werden können. Dies schließt ausdrücklich soziale, psychologische und physikalische Faktoren ein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können diese Faktoren ermittelt, Gefährdungen erkannt und wirksame Maßnahmen festgelegt werden.
Beschäftigte müssen ihre Kompetenz (Kap. 7.2) erweitern oder neue Kompetenzen erwerben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Weiterbildungsangebote auch für ältere Beschäftigte ermöglichen lebenslanges Lernen. Neben der fachlichen Kompetenz müssen zusätzlich Kompetenzen im Bereich Gesundheit, z. B. zu gesunder Ernährung, gesundheitsbewusstem Verhalten und ergonomischen Bewegungsabläufen, erweitert bzw. erworben werden.
Das Bewusstsein (Kap. 7.3) der Beschäftigten für ihre Rolle und ihren Anteil am Gelingen, trägt dazu bei, dass Produkte und Dienstleistungen die Qualitätsanforderungen erfüllen. Wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit als sinnvoll und wichtig wahrnehmen, steigen die Zufriedenheit mit der erbrachten Leistung und die Motivation für zukünftige Aufgaben. Die Fehlzeiten sinken, die Qualität nimmt zu.
Die Kommunikation (Kap 7.4) mit den Beschäftigten sollte neben Informationen zum wirtschaftlichen Erfolg und organisatorischen Themen auch Maßnahmen im Bereich Gesundheit enthalten.
Die Prozessbeschreibung "Unterstützung" sollte daher ergänzt werden:
Soziale, psychologische und physikalische Belastungen sind zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Aspekte Ergonomie sowie alters- und alternsgerechte Arbeitsmittel und Arbeitsplätze müssen dabei berücksichtigt werden (s. Gefährdungsbeurteilung).
- Kompetenzen beinhalten auch gesundheitsbewusstes Verhalten.
- Inhalt der Kommunikation sind auch Informationen über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Kap. 7.4 a).