Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dr. Josef Sauer
Der Arbeitgeber muss Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten und eine Verbesserung anstreben (§ 3 ArbSchG). Mensch und Umwelt müssen vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe bzw. Gemische geschützt werden (vgl. § 1 ChemG). Gefährliche Chemikalien sollen weder auf Pflanzen und Tiere einwirken noch unkontrolliert in die Luft, in Gewässer oder Böden austreten können.
Besonders in KMU suchen Verantwortliche nach einer geeigneten Vorgehensweise, um das Thema Umwelt- und Arbeitsschutz systematisch zu bearbeiten. Häufig ist kein Umwelt- bzw. Arbeitsschutzmanagementsystem eingerichtet, wohl aber ein Qualitätsmanagementsystem. Bestehende Prozesse können dann um das Thema Umwelt- und Arbeitsschutz ergänzt werden. Die Zusammenarbeit von Führungsverantwortlichen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt sowie Umwelt- und Personalverantwortlichen im Unternehmen wird dadurch verbessert.
Die ISO 9001:2015 für Qualitätsmanagementsysteme hat die gleiche Struktur wie die ISO 14001:2015 für Umweltmanagementsysteme. Beide Normen sind in 10 Hauptkapitel gegliedert, ebenso wie die ISO 45001:2023 für Arbeitsschutz-Managementsysteme (High-Level-Struktur). Die einheitliche Struktur vereinfacht sowohl ein Integrieren einzelner Aspekte in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem als auch das Integrieren ganzer Managementsysteme.
Im Folgenden wird anhand ausgewählter Kapitel der ISO 9001:2015 aufgezeigt, wo Anknüpfungspunkte zu Umwelt- und Arbeitsschutz liegen.
1.1 Qualitätspolitik (Kap. 5.2 der ISO 9001)
Die Qualitätsnorm fordert,
- dass eine Qualitätspolitik festgelegt werden muss, die u. a. angemessen ist und eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält.
Die Qualitätspolitik kann ergänzt werden:
- Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten werden gewährleistet, eine Verbesserung wird angestrebt.
- Der Schutz der Umwelt wird gewährleistet, Einwirkungen auf die Umwelt sollen vermieden oder verringert werden.
1.2 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation (Kap. 5.3 der ISO 9001)
Verantwortlichkeiten und Befugnisse müssen zugewiesen, innerhalb des Unternehmens bekannt gemacht und verstanden werden.
Konkret kann das bedeuten:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bestellen und die Beschäftigten informieren, z. B. im Rahmen einer Betriebsversammlung.
- Umweltverantwortliche(n) benennen, ggf. Betriebsbeauftragte bestellen und die Beschäftigten informieren, z. B. über Aushang oder Intranet.
1.3 Unterstützung (Kap. 7 der ISO 9001)
1.3.1 Prozessumgebung
Die Prozessumgebung (Kap. 7.1.4) muss so gestaltet werden, dass Produkte und Dienstleistungen normkonform erstellt werden können.
Dies schließt ausdrücklich soziale, psychologische und physikalische Faktoren ein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können diese Faktoren ermittelt, Gefährdungen erkannt und wirksame Maßnahmen festgelegt werden.
Zur Prozessumgebung gehört auch die Umwelt: Klimaerwärmung, Sturm oder Hochwasser können Unternehmen beeinträchtigen. Maßnahmen, wie z. B. Verminderung der CO2-Emissionen, Senken des Energieverbrauchs und ressourceneffiziente Verfahren, entlasten die Umwelt.
1.3.2 Kompetenz
Beschäftigte müssen ihre Kompetenz (Kap. 7.2) erweitern oder neue Kompetenzen erwerben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Neben der fachlichen Kompetenz können zusätzlich Kompetenzen, z. B. zu gesundem und umweltgerechtem Verhalten, vermittelt werden, z. B. gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung oder Mobilität per Fahrrad oder ÖPNV.
1.3.3 Bewusstsein
Das Bewusstsein (Kap. 7.3) der Beschäftigten für ihre Rolle und ihren Anteil am Gelingen, trägt dazu bei, dass Produkte und Dienstleistungen die Qualitätsanforderungen erfüllen. Wenn Beschäftigte sich für sicheres Arbeiten und Gesundheit sowohl für sich als auch ihre Kollegen verantwortlich fühlen, sinkt die Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die Zufriedenheit und Motivation steigt. Wird Umweltschutz als sinnvoll wahrgenommen, wird er im beruflichen Alltag auch umgesetzt.
1.3.4 Kommunikation
Die Kommunikation (Kap 7.4) mit den Beschäftigten sollte sowohl Informationen zum wirtschaftlichen Erfolg und organisatorischen Themen als auch zu Umwelt- und Arbeitsschutz enthalten.
Die Prozessbeschreibung "Unterstützung" sollte daher folgendermaßen ergänzt werden:
- Soziale, psychologische und physikalische Belastungen sind zu ermitteln und geeignete Maßnahmen festzulegen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Aspekte Ergonomie sowie alters- und alternsgerechte Arbeitsmittel und Arbeitsplätze müssen dabei berücksichtigt werden (s. Gefährdungsbeurteilung).
- Umwelteinwirkungen sollen reduziert werden.
- Kompetenzen beinhalten auch sicheres, gesundheitsbewusstes und umweltgerechtes Verhalten.
- Inhalt der Kommunikation sind auch Informationen zu Umwelt- und Arbeitsschutz.
1.4 Interne Audits (Kap. 9.2)
Interne Audits sind ein wichtiges Element von Managementsystemen. Sie müssen in geplanten Abständen durchgeführt werden. Dabei können Fragen sowohl zu Qualität als auch zu Umwelt- und Arbeitsschutz gestellt werden. Auditergebnisse können in Maßnahmen münden, die von den Verantwortlichen in den Bereichen Qualität, Umwelt- bzw. Arbeitsschutz umgesetzt werden.
Software für Audits verwenden
Damit alle Beteiligten Zugang zu Fragen, Antworten und Maßnahmen ...