Die Betriebsbeauftragten haben je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Aufgaben und Funktionen, die in den jeweils einschlägigen Gesetzen näher definiert sind.

Regelmäßig haben sie Überwachungs- und Kontrollpflichten. Erfasst ist z. B. die Prüfung der zu beachtenden Rechtsverordnungen, behördlichen Bedingungen und Auflagen, aber auch die Überwachung und Kontrolle der betriebseigenen Anlagen.

Zudem obliegt den Betriebsbeauftragten meist eine Aufklärungs- und Informationspflicht. Im Bereich des Arbeitsschutzes muss der Betriebsbeauftragte die Betriebsangehörigen über die von den Anlagen ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen informieren sowie über Maßnahmen zu ihrer Verhinderung aufklären.

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