Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dr. Josef Sauer
Gesundheit im Unternehmen ist kein Thema, das isoliert betrachtet bzw. parallel zu bestehenden Systemen eingeführt werden kann. Sind bereits Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz (z. B. ISO 9001, EMAS/ISO 14001, ISO 45001) eingerichtet, kann ein BGM leicht integriert werden: Zentrale Prozesse sind Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzausschuss, ggf. erweitert zum Gesundheitszirkel.
5.1 Kleine und mittlere Unternehmen
Falls in KMU bereits ein Qualitätsmanagement- und/oder ein Umweltmanagementsystem eingerichtet ist, lassen sich Prozesse eines betrieblichen Gesundheitsmanagements leicht integrieren, wie z. B. der Gesundheitszirkel: Prozesse im Unternehmen sind festgelegt und Dokumente beschreiben die Verfahren. Sie können um den Aspekt Gesundheitsmanagement erweitert bzw. ergänzt werden.
Einbinden des Themas Gesundheit in den Schulungsprozess eines QM-Systems
Unterweisungen dienen der Erhöhung der Selbstkompetenz beim Umgang mit der eigenen Sicherheit und Gesundheit. Im Rahmen von Schulungen werden den Beschäftigten je nach Arbeitsplatz Unterweisungsthemen zugewiesen (Learning Management System, Qualifikationsmatrix o. Ä.).
Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und regelmäßig zu wiederholen. Sie enthalten zusätzlich zu Hinweisen zu Gefährdungen z. B. auch praktische Übungen zu Heben und Tragen.
Die Durchführung von Unterweisungen ist auch qualitätsrelevant, da gesunde Mitarbeiter weniger Arbeitsunfähigkeitstage aufweisen und das Unternehmen keine Ersatzpersonen beschäftigen und einweisen muss (z. B. Zeitarbeiter). Während einer Einarbeitungsphase kann die Qualität der Produkte bzw. Dienstleistungen beeinflusst werden.
5.2 Große Unternehmen
Große Unternehmen haben häufig integrierte Managementsysteme für Qualität, Umwelt bzw. Arbeitsschutz eingerichtet. Ein BGM lässt sich – falls noch nicht vorhanden – auch hier mit relativ geringem Aufwand einbinden. Dies ermöglicht eine systematische Vorgehensweise mit dem für Managementsysteme typischen PDCA-Zyklus: Auf Planen (Plan) folgt Durchführen von Maßnahmen (Do), die Wirksamkeit wird überprüft (Check) und weitere Maßnahmen werden ggf. angepasst und umgesetzt (Act).
Leitfaden für ein BGM
Als Leitfaden kann "GMS – Gesundheit mit System: Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement" (VBG) dienen. Das GMS gliedert sich in 7 Schritte:
- Rahmenbedingungen schaffen,
- Bestandsaufnahme,
- Auswertung
- Ziele,
- Maßnahmen,
- Umsetzung,
- Erfolgskontrolle und Verbesserung.
Wesentlicher Bestandteil von Managementsystemen sind Audits. Auch eine Gefährdungsbeurteilung kann als Audit betrachtet werden, nämlich als Überprüfung des Ist-Zustands, Abgleich mit dem Soll und Festlegen von Maßnahmen.
DGUV-G 311-002 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme" will Unternehmen beim Einführen und Verbessern eines SGA-Managementsystems (ASM) unterstützen. Die Unfallversicherungsträger bieten eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit des AMS an, bei der auch ein darauf aufbauendes betriebliches Gesundheitsmanagement begutachtet werden kann.