Für viele Unternehmen sind Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit Ausdruck ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Mithilfe der Krankenkassen ist es ohne größeren Aufwand möglich, Gesundheitstage oder Rückenschulen anzubieten. Die Herausforderungen, denen sich ein Unternehmen zukünftig in Bezug auf seine Beschäftigten stellen muss, können jedoch nur in seltenen Fällen durch Gesundheitstage und Präventionskurse gemeistert werden. Es gilt, den demografischen Wandel zu meistern, die Belegschaft leistungs- und arbeitsfähig bis zur Rente zu halten und gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität nach innen und außen zu erhöhen. Zudem stellen die digitale Transformation und der Wertewandel in der Gesellschaft zusätzliche Herausforderungen für die Betriebe dar, weshalb reine Angebote zur Verhaltensprävention nicht ausreichen werden.
Gesundheit im Betrieb bezog sich in der Vergangenheit primär auf klassische Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung. Heute werden zunehmend Themen, wie Umgang mit leistungsgewandelten Mitarbeitern, Work-Life-Balance, New Work und Homeoffice, gesund Führen sowie die Verbundenheit mit dem und die Attraktivität des Unternehmens, mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) in Verbindung gebracht. Ob diese stetig wachsende Bandbreite der Themen tatsächlich von einem BGM bedient werden kann, ist eher fraglich.
BGM wird nach der DIN SPEC 91020 definiert als "… systematische sowie nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten". Hierbei wird deutlich, dass es einerseits um Rahmenbedingungen geht und andererseits um das Gesundheitsverhalten der Beschäftigten. Die Bandbreite der Rahmenbedingungen, welche einen Einfluss auf die Gesundheit im Hinblick auf die physische, psychische und soziale Ebene haben, kann sehr eng, aber auch sehr weit gefasst werden. Insofern kann es nicht das eine BGM geben, welches als Blueprint für alle Unternehmen dient.
BGM benötigt auf den Bedarf des Unternehmens ausgerichtete Ziele und orientiert sich hinsichtlich der Vorgehensweise an dem bekannten PDCA-Zyklus, bei dem es gilt, Maßnahmen zu planen, durchzuführen, den Erfolg zu messen und Verbesserungen abzuleiten. Dieser Zyklus wiederholt sich im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP), da Anforderungen sich ändern können, z. B. die zuvor genannten Themen, wie digitale Transformation oder Wertewandel. Jedes Unternehmen, welches ein BGM einführen oder die vorhandene Gesundheitsförderung zu einem BGM weiterentwickeln möchte, muss seinen eigenen Bedarf und mögliche Risiken prüfen sowie daraus resultierende BGM-Ziele ableiten. Diese ersten Schritte sind bereits Teil des BGM-Prozesses, zu dem auch die Strukturbildung und nach einer Projektphase auch die Verankerung des BGM als System im Unternehmen gehören.
BGM ist demnach weit mehr als die Durchführung vereinzelter Maßnahmen, weshalb das Verständnis eines BGM in der Literatur und auch im GKV-Leitfaden Prävention stets den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz und das ebenfalls gesetzlich verpflichtend durchzuführende Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 SGB IX einbezieht.
DIN SPEC 91020 zurückgezogen
Die DIN SPEC 91020 "Betriebliches Gesundheitsmanagement" ist zum 1.10.2020 zurückgezogen worden, da nun laut dem DIN-Normenausschuss Organisationsprozesse (NAOrg) alle wesentlichen Aspekte des BGM von der seit 2018 vorhandenen DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" abgedeckt werden. Jedoch sind viele Formulierungen in der DIN SPEC 91020 für das Verständnis von BGM besser geeignet, weshalb diese als Leitfaden nach wie vor herangezogen und daraus auch zitiert wird.