Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Die Arbeitsfläche am Bildschirmarbeitsplatz muss den Arbeitstätigkeiten angemessen sein und ist damit z. B. abhängig von
- der Geräteausstattung (z. B. Größe und Anzahle Bildschirm(e) und Eingabegeräte) und
- dem Aufkommen an Dokumenten bzw. anderen Arbeitsmaterialien.
Die ASR A6 unterscheidet hier zwischen Büroarbeitsplätzen und Bildschirmarbeitsplätzen in anderen Bereichen:
- In Büros muss die Arbeitsfläche mindestens 1,60 x 0,80 m betragen, nach Bedarf mehr. Wenn nur ein Bildschirm, wenig Schriftgut und Arbeitsmittel benötigt werden, kann die Fläche auf 1,20 x 0,80 m reduziert sein.
- In anderen Bereichen (z. B. an Tresen, Werktischen, Laborarbeitsplätzen) muss die Fläche nur für den Bildschirmarbeitsplatz mindestens 1,20 x 0,80 m betragen. Bei sehr geringem Arbeitsmittelbedarf (z. B. nur ein Bildschirm und Tastatur) reichen 0,8 x 0,8 m.
Kein scharfen Kanten am Bildschirmarbeitsplatz
Arbeitsflächen, aber auch Tastaturen und tragbare Bildschirmgeräte müssen, wenn möglich, gerundete Kanten haben. So werden beim Auflegen die Arme und Hände geschont und z. B. das Risiko von Sehnenschäden minimiert. Der Kantenradius muss mindestens 2 mm betragen, empfohlen werden 3 mm (Abschn. 6.3.1 Abs. 2 ASR A6).
Nach ASR A6 wird der "mehrfache Wechsel zwischen Sitzen und Stehen im arbeitstäglichen Verlauf" am Bildschirmarbeitsplatz ausdrücklich empfohlen, weil die "ununterbrochene statische Belastung auf ein Minimum zu reduzieren" und Bewegung zu ermöglichen ist. Ein Steh-/Sitzarbeitsplatz wird damit zunehmend zum Stand der Technik, aber nicht zur Pflichtausstattung erhoben.
Tische, die gar nicht höheneinstellbar sind, sind nur dann tolerabel, wenn sie gut zur Körpergröße des Nutzers passen (Referenzsitzhaltung beachten! – siehe folgenden Kasten). Der Ausgleich zu hoher Tische mittels einer Fußstütze ist nach ASR A6 "nicht auf Dauer zur Erreichung einer ergonomischen Sitzhaltung zu empfehlen, da [die Fußstützen] die freien Bewegungsmöglichkeiten im Beinraum einschränken können" (Abschn. 6.3.13 ASR A6).
Die Vorgaben der ASR A6 zielen damit darauf ab, dass an Arbeitsplätzen, die wechselnd von verschiedenen Beschäftigten genutzt werden, jederzeit höhenverstellbare Tische zur Standardausstattung gehören sollten.
Arbeitsplatzeinstellung: erst der Stuhl, dann der Tisch
Die ASR A6 hat den hilfreichen Begriff der Referenzsitzhaltung eingeführt. Er unterstützt das Verständnis der richtigen Reihenfolge bei der Anpassung des Mobiliars am Bildschirmarbeitsplatz. Erst wird der Stuhl so eingestellt, dass die Füße vollflächig am Boden stehen und die Knie im 90°-Winkel stehen. Danach wird dann der Tisch passend eingestellt, und zwar so, das auch die Ellenbogen im 90°-Winkel entspannt (ohne angezogene Schultern) auf der Tischfläche aufliegen.
Sitzen oder Stehen: Tischkante immer in Bauchnabelhöhe
Diese nützlich Faustregel hilft, beim Wechsel vom Sitzen zum Stehen bzw. an unterschiedlichen Arbeitsplätzen schnell die richtige Arbeitshöhe zu finden.