Biostoffe werden entsprechend ihrem Infektionsrisiko in 4 Risikogruppen eingestuft (§ 3 BioStoffV), dabei kennzeichnet 1 das geringste und 4 das höchste Risiko. Z. B. gehören Ebola- oder Pockenviren zur Risikogruppe 4, da sie schwere Krankheiten hervorrufen, eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen und eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung normalerweise nicht möglich ist.

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