Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Nicht ohne Grund gibt es bis jetzt keine bundesweit einigermaßen einheitlichen Bau- und Betriebsvorschriften für Pflegeeinrichtungen, die einen Brandschutzstandard normieren würden. Zwar ist unmittelbar deutlich, dass Brandschutz in Pflegeeinrichtungen mit kritischen Risiken zusammenhängt. Aber andererseits sind die Ausprägungen der Einrichtungen, die mit "Pflege" in Verbindung gebracht werden können, zu unterschiedlich, um sie unter einheitlichen Kriterien abzuhandeln. Tab. 1 enthält eine Auswahl möglicher Kriterien und typischer Einrichtungen, die davon jeweils betroffen sind.
Risiko |
Relevant vor allem für |
Mobilitätseingeschränkte Personen |
Viele Formen von Krankenhäusern (Krankenhäuser der Allgemeinversorgung sowie bestimmte Fachkliniken) |
Pflegeeinrichtungen für alte Menschen und Menschen mit Behinderung |
Geistig oder psychisch eingeschränkte Personen |
Entsprechende Wohn- und Betreuungseinrichtungen und Fachkliniken |
Kinder |
Entsprechende Wohn- und Betreuungseinrichtungen und Fachkliniken |
Hohe Personenzahlen |
Große Kliniken und Betreuungseinrichtungen |
Ortsunkundige Personen |
Vor allem in Kliniken |
Übernachtungsbetrieb |
Kliniken, Pflege- und Wohneinrichtungen |
Geringer Betreuungsschlüssel Personal/Patienten bzw. Bewohner |
Allgemein, aber eher für Betreuungs- und Pflegeinrichtungen als in Kliniken |
Kritisches Verhalten von Patienten/Bewohnern (z. B. Rauchen, Umgang mit E-Geräten, Brandstiftung) |
Eher für Wohneinrichtungen |
Kliniken im psychiatrischen Bereich |
Hohe Brandlasten |
Allgemein, aber eher für Betreuungs- und Pflegeinrichtungen als in Kliniken |
Kritische Bausubstanz |
Eher in kleineren Pflegeeinrichtungen |
Hohe Sachwerte |
Vor allem für Kliniken |
Tab. 1: Risiken in unterschiedlichen Formen von Pflegeeinrichtungen
Der Begriff "Pflegeeinrichtungen" umfasst also so unterschiedliche Einrichtungen wie ein Großkrankenhaus mit mehreren Intensiv- und Operationseinheiten (Abb. 1), eine psychosomatische Fachklinik, die einem Hotelbetrieb fast gleichkommt, eine Tagesklinik, die wie eine Arzt- oder Therapiepraxis aufgebaut ist oder ein privat betriebenes Pflegeheim mit nur wenigen Plätzen. Alle Einrichtungen haben jeweils ganz spezifische Brandrisiken, die nicht eindeutig in eine auf- oder absteigende Skala einzuordnen wären.
Abb. 1: Gebäudekomplex eines Krankenhauses
Die VdS 2226 definiert ihren Geltungsbereich als
Zitat
Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Fach-, Reha- und Kurkliniken sowie Sanatorien, … auch Tages- und Polikliniken, Ambulatorien sowie ähnliche Einrichtungen, soweit die Zweckbestimmung es erfordert.
Im Folgenden werden unter dem Begriff Pflegeeinrichtungen vor allem stationäre Einrichtungen betrachtet, in denen sich Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen aufhalten. Viele der angeführten Punkte treffen aber durchaus auch auf andere Pflege- und Betreuungseinrichtungen in der einen oder anderen Weise zu.
Brandschutz im Krankenhaus
In der VdS 2226 "Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen; Richtlinien für den Brandschutz" finden sich praxisbezogene Vorlagen und Arbeitshilfen.