Begriff

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. zum Schutz anderer Beschäftigter ausüben. Dazu sind diese Personen durch den Unternehmer entsprechend fachkundig auszubilden. Diese Ausbildung umfasst eine theoretische Unterweisung sowie eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen. Die erforderliche Anzahl der Brandschutzhelfer hängt von der Größe des Unternehmens sowie den möglichen Brandszenarien ab.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gemäß Abschn. 7.3 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. Die Anzahl dieser Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist i. d. R. ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung (s. Abschn. 6 ASR A2.2), bei Anwesenheit vieler Personen, bei Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

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