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Brandschutzordnung / 3 Teil B

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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Teil B der Brandschutzordnung dient als allgemeiner Textteil zur Information und zur Festschreibung betriebsinterner Brandschutzregeln. Zu berücksichtigen sind Themen, wie:

  • Brandverhütung (z. B. Rauchverbot, offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, wie Schweißen, Schneiden, Löten, Auftauen oder Trennschleifen), brennbare Abfälle, elektrische Geräte, gasbetriebene Geräte und andere Zündquellen),
  • Brand- und Rauchausbreitung (z. B. Feuer- und Rauchabschlüsse, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen),
  • Flucht- und Rettungswege (z. B. Freihalten von Fluchtwegen, Notausgängen und Flächen für die Feuerwehr),
  • Melde- und Löscheinrichtungen (z. B. Hinweise auf Telefone, Brandmeldeeinrichtungen, interne Meldestellen),
  • Verhalten im Brandfall (z. B. Hinweise zur Vermeidung von Panik und unüberlegtem Handeln),
  • Brand melden (z. B. wie und an wen kann gemeldet werden, was muss eine Meldung beinhalten, "5-W-Schema"),
  • Alarmsignale und Anweisungen beachten (z. B. Bedeutung von Alarmsignalen),
  • In Sicherheit bringen (z. B. Fluchtwege, Aufzugverbot, hilflose Menschen, Fluchtwegkennzeichnungen, Sammelstelle),
  • Löschversuche unternehmen (z. B. Durchführung von Löschversuchen, Behandlung brennender Personen),
  • Besondere Verhaltensregeln (z. B. Arbeitsmittel sichern, Sachwerte bergen, Türen schließen).

Die Brandschutzordnung Teil B sollte in Form von Merkblättern, Broschüren oder Anweisungen erstellt und in die betriebliche Sicherheitsdokumentation integriert werden. Die Inhalte des Teil B sind in die jährliche Unterweisung der Beschäftigten einzubinden.

Bei der Erstellung ist zu berücksichtigen, welche Personen in welchem Arbeitsumfeld angesprochen werden sollen. In größeren Betrieben muss der Teil B so untergliedert sein, dass den Mitarbeitern eine Brandschutzor...

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