Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Für die Mehrzahl der Betriebe, die keine speziellen Risiken aufweisen, bildet der Umgang mit elektrischer Energie den Schwerpunkt bei der Vermeidung betrieblicher Brandrisiken. Dafür ein Bewusstsein zu schaffen, ist eine Aufgabe in der Brandschutzunterweisung.
- Etwa die Hälfte der in Abb. 1 ausgewiesenen Brandursachen entziehen sich der Mitverantwortung des/der einzelnen Beschäftigten. So ist der Schutz vor Blitzschlag und Brandstiftung weitgehend eine organisatorische Aufgabe für die Betriebsleitung. Beim Umgang mit elektrischer Energie sind aber alle Beschäftigten in mehr oder weniger großem Umfang zum verantwortlichen Handeln aufgefordert. Entsprechend wichtig ist die Aufklärung über erforderliche Verhaltensmaßregeln.
- Der Umgang mit elektrischer Energie hat in den letzten Generationen dem Umgang mit Feuer (zu Heiz- und Beleuchtungszwecken) als Brandursache den Rang abgelaufen. Das kommt aber im Bewusstsein der Allgemeinheit nur langsam an. Entsprechend fehlt vielfach das nötige Bewusstsein, um einfache Regeln für mehr Sicherheit (z. B. das Ausmustern offensichtlich beschädigter Geräte) umzusetzen.
Folgende Maßnahmen, die gleichermaßen der elektrischen Sicherheit und dem Brandschutz dienen, gehören zum sicheren Umgang mit elektrischer Energie im Betrieb:
7.1 Elektroarbeiten nur von Fachkräften
Elektrische Anlagen müssen den VDE-Normen entsprechen. Sie dürfen nur von Fachkräften errichtet, repariert und verändert werden. Das sollte allen Verantwortlichen im Betrieb und auch den Beschäftigten klar sein. Das Risiko, durch unsachgemäße Installation einen Brand auszulösen ist wohl noch größer als das eines elektrischen Defekts. Sobald ein Betrieb eine Größe hat, bei der ein Haustechniker beschäftigt werden kann, ist es daher sinnvoll, diesen wenigstens als "elektrotechnisch unterwiesene Person" zu qualifizieren, um kleine Sofortmaßnahmen zur elektrischen Sicherheit durchführen zu können (z. B. neu Anklemmen von Steckern).
7.2 Prüfungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Prüfungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind im technischen Recht mehrfach verankert, und zwar in den VDE-Normen, in den Bestimmungen der Sachversicherer als auch in der DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Die dort enthaltenen Fristen, die für elektrische Anlagen eine Prüfung alle 4 Jahre vorsehen und für ortsbewegliche Geräte Fristen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren, gelten in jedem Fall. Die Bestimmungen der Sachversicherer können im Einzelfall auch anderes vorsehen.
Elektroprüfung für den Brandschutz
Die Elektroprüfungen nach DGUV-V 3 werden in vielen Betrieben nicht oder nur sehr schleppend umgesetzt, weil der Aufwand hoch und der Nutzen nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Wenn schon die eigene Erkenntnis sowie der Druck der Aufsichtsbehörden kaum dazu reicht, diese Prüfungen durchzusetzen, sollten Betriebe, die hier nachlässig sind, auch einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, um bösen Überraschungen im Schadenfall vorzubeugen.
In der Praxis stellt sich hier immer wieder das Problem der Behandlung von Privatgeräten. Die Empfehlungen des VdS gehen dahin, Privatgeräte völlig zu verbieten, was aber in der Mehrzahl der Betriebe nicht durchführbar erscheint. Auf jeden Fall hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass nur geprüfte Geräte verwendet werden, zumal gerade die typischen Privatgeräte, wie Kaffeemaschinen und Heißwasserbereiter, erheblich höhere Risiken haben als viele dienstlich genutzte, wie z. B. EDV-Anlagen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei erstmalig in einem Betrieb durchgeführten Prüfungen eine erhebliche Zahl von Geräten angetroffen werden, die schon nach dem Augenschein, z. B. wegen herausgezogener oder beschädigter Kabel, nicht mehr sicher betrieben werden können. Auch werden so Fehler beim Betrieb von Anlage und Geräten, wie z. B. Verkettung und Überlastung von Mehrfachsteckdosen, festgestellt.
7.3 Sondervorschriften berücksichtigen
Für eine Vielzahl von Anwendungen kommen besondere Sicherheitsregeln für die Installation zum Tragen, so z. B. natürlich für elektrische Anlagen in Feuchträumen und explosionsgefährdeten Bereichen, aber auch in Gebäuden aus überwiegend brennbaren Baustoffen, in Möbeln u. a. Gerade in solchen Bereichen ist es wichtig, eine qualifizierte Elektrofachkraft damit zu beauftragen, die die entsprechenden VDE-Vorschriften kennt und richtig anwendet.
7.4 Auf geeignete Schutzmaßnahmen achten
Neben den für die entsprechenden Leitungsquerschnitte vorgesehenen Überstromschutzeinrichtungen (Sicherungen) kommt auch dem Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) eine hervorragende Bedeutung für den Brandschutz zu, weil sein schnelles Auslösen im Fehlerfall nicht nur gefährdete Bereiche stromlos schaltet, sondern dadurch überhaupt erst ein frühzeitiges Erkennen möglicher Fehler ermöglicht. FI-Schalter sind mittlerweile in allen Bereichen, in denen Steckdosen betrieben werden, zwingend vorgeschrieben und längst Stand der Technik. In alten Betriebsgebäuden sollte man überprüfen, ob FI-Schutz besteht und wenn nicht für eine Nachrüstung sorgen. Außerdem sollte man die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen (alle 6 Monate nach DGUV-V 3, auch ...